Normenkontrollrat Baden-WürttembergJahres- und Bilanzbericht 2021
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg übergibt seinen Jahres- und Bilanzbericht für 2021 an Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
v.l.: Claus Munkwitz, Bernhard Bauer, Gerda Stuchlik, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Gisela Meister-Scheufelen und Gisela Färber
(Bildquelle: Normenkontrollrat BW)
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) hat seinen Jahres- und Bilanzbericht 2021 an Ministerpräsident Winfried Kretschmann übergeben. 2021 hat sich das Gremium nach eigenen Angaben insbesondere mit der Digitalisierung der Verwaltung befasst. In seiner Jahresstudie hat es die Umsetzung von Once-Only-Lösungen anhand von konkreten Verwaltungsleistungen untersucht (wir berichteten). Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des NKR BW war die Verbesserung der Qualität von Recht. So wurde in Kooperation mit der Führungsakademie Baden-Württemberg eine umfangreiche Seminarreihe zum Thema „Gute Rechtsetzung“ durchgeführt und den Ministerien ein Leitfaden mit Qualitätsmerkmalen und Praxisbeispielen zur Verfügung gestellt.
Da die erste fünfjährige Amtszeit des NKR BW im Jahr 2022 endet, enthält der Jahresbericht auch eine Bilanz von viereinhalb Jahren Bürokratieabbau und bessere Qualität der Rechtsetzung. Das unabhängige Gremium war eingerichtet worden, nachdem die Landesregierung im September 2017 ein Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet hatte. Seit Anfang 2018 konnte der NKR BW laut eigenen Angaben mit über 400 Stellungnahmen zu Regelungsentwürfen der Landesregierung dazu beitragen, dass unnötige Bürokratie vermieden und die Qualität neuen Rechts verbessert wurde. Mit 15 Studien und Empfehlungsberichten sei darauf hingearbeitet worden, dass in der Politik mehr Dynamik beim Bürokratieabbau ausgelöst wurde. Über 40 NKR-Vorschläge, um Bürokratie bei geltendem Recht abzubauen, seien bereits umgesetzt worden.
Stellt man Belastungen und Entlastungen gegenüber, zeige das Gesamtergebnis zum Bürokratieabbau für die Jahre 2018 bis 2021, dass die Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung um 96 Millionen Euro entlastet wurden. Weitere Einsparungen ergeben sich, wenn man die Amortisation der Investitionskosten durch die Photovoltaik-Pflicht berücksichtigt. Entlastungen kamen insbesondere durch folgende Regelungsvorhaben zustande: die Änderung der Landesbauordnung, die E-Rechnung im öffentlichen Auftragswesen, die Neuordnung des Abfallrechts, die Änderung des Straßengesetzes und die Aufhebung der freiwilligen Schülerzusatzversicherung.
https://www.normenkontrollrat-bw.de
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