Rheinland-PfalzIT-Staatsvertrag wird ratifiziert

Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wurde Ende 2023 von Bund und Ländern unterzeichnet. Bis Ende 2024 soll er in Kraft treten können.
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Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags (kurz: Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag) soll die IT-Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern weiter stärken und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung fördern. Nun hat der rheinland-pfälzische Landtag den Weg für die Ratifizierung des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags durch das Land freigemacht. Dies berichtet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes.
Mit dem Staatsvertrag wird die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen weiterentwickelt, indem die Umsetzungskompetenzen des IT-Planungsrats und der FITKO gestärkt werden. Die Aufgabenwahrnehmung der FITKO soll neu ausgerichtet und eine flexiblere Budgetierung ermöglicht werden. Der Vertrag regelt zudem die Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern für die geänderte Aufgabenwahrnehmung der FITKO. „Bei der Digitalisierung der Verwaltung handelt es sich um eine Daueraufgabe für Bund und Länder. Mit dem Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag wird die Finanzierung der FITKO durch ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget gesichert und mit einem flexiblen Budget ausreichend Flexibilität geschaffen, um auf technische Neuerungen schnell reagieren zu können. Zudem wird die FITKO zu einer agileren und flexibleren Einheit weiterentwickelt, die die Verwaltungsdigitalisierung der Länder und des Bundes nachhaltig unterstützen kann“, sagt der rheinland-pfälzische Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.
Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wurde Ende 2023 durch die Bundesinnenministerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Bis zum 30. November 2024 ist dieser nun durch den Bund und die Länder zu ratifizieren. Gemäß Artikel 101 Satz 2 der rheinland-pfälzischen Verfassung ist dazu die Zustimmung des Landtags per Gesetz erforderlich. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde jetzt im rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen. Ein Inkrafttreten des geänderten Staatsvertrags wird zum 1. Dezember 2024 angestrebt. (sib)
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