OZG-UmsetzungImmer mehr Verfahren mit dem Nutzerkonto Bund

[02.09.2020] Das 2019 gestartete Nutzerkonto Bund ist an zunehmend mehr Fachverfahren angebunden – nun auch an den Online-Antrag fürs Elterngeld.

Das Nutzerkonto Bund kommt immer häufiger zur Authentifizierung von Bürgern und Unternehmen in IT-Verfahren der öffentlichen Verwaltung zum Einsatz. Seit Anfang August 2020 wird es auch im Fachverfahren Elterngeld Digital des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Authentifizierung der Antragstellenden eingesetzt – derzeit in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Nach Angaben des verantwortlichen Projekt-Teams werden derzeit monatlich rund 2.500 bis 3.000 Anträge über die Plattform gestellt. Geplant ist, die Funktionalität des Elterngeld-Antrags bis zum medienbruchfreien Prozess zu erweitern. Derzeit wird für die Freie Hansestadt Bremen pilotiert, die Personendaten des Nutzerkonto Bund in den Online-Antrag von Elterngeld Digital zu übertragen.
Eine weitere Verwaltungsleistung, die nun über das Nutzerkonto Bund in Anspruch genommen werden kann, ist die Corona-Überbrückungshilfe. Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, sich durch natürliche Personen oder andere juristische Personen wie Kanzleien oder Steuerberatungsgesellschaften vertreten zu lassen. Das kommt der Arbeitspraxis in Unternehmen zugute.
Das Nutzerkonto Bund ist eine Maßnahme der Dienstekonsolidierung Bund und ein Baustein bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). In diesem Rahmen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das ITZBund, den zentralen IT-Dienstleister des Bundes, mit dem Aufbau und Betrieb beauftragt. 2019 wurde das Nutzerkonto Bund produktiv geschaltet. Nach Angaben des ITZBund steigt die Zahl von Verfahren, die das Nutzerkonto Bund einsetzen sowie die Zahl der registrierten Nutzerkonten: Anfang August 2020 waren es bereits mehr als 4.500 für natürliche Personen und mehr als 800 für Unternehmen. Auch die Funktionalitäten würden erweitert, so das ITZBund.





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