Baden-WürttembergHomeoffice auch nach der Pandemie
Nach jetzt unterzeichneten Dienstvereinbarungen können Angehörige der baden-württembergischen Justiz auch langfristig Homeoffice-Angebote nutzen.
v.l.: Wulf Schindler, Vorsitzender des Landesrichter- und –staatsanwaltsrats; Ministerialdirektor Elmar Steinbacher; Monika Haas, Vorsitzende des Hauptpersonalrats.
(Bildquelle: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg)
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, der Landesrichter- und -staatsanwaltsrat sowie der Hauptpersonalrat haben Vereinbarungen über das Arbeiten außerhalb der Dienststelle, konkret für Homeoffice und Telearbeit, unterzeichnet. Mit diesen langfristigen Dienstvereinbarungen will die Justiz ihre Position als attraktiver, moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber stärken, wie die Landesregierung jetzt in einer Pressemeldung bekannt gab. Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, der die Vereinbarungen für das Ministerium unterzeichnete, sagte: „Mit den Vereinbarungen haben die Beschäftigen der Justiz auch für die Zeit nach der Pandemie Planungssicherheit. Sie schreiben justizweit eine Tätigkeit außerhalb der Dienststelle, neben der Tätigkeit im Büro, als Bestandteil einer modernen und flexiblen Arbeitswelt fest. Mit den Vereinbarungen stärkt die Justiz ihre Position als attraktiver, moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber.“
Laut der Pressemeldung bildet die elektronische Akte (E-Akte) in zahlreichen Tätigkeitsfeldern der Justiz die maßgebliche Grundlage für ein Arbeiten außerhalb der Dienststelle, da sie die Ausübung der Tätigkeit vom Standort der Papierakte entkoppele. Im selben Zuge unterstreicht die Landesregierung aber ein anderes Anliegen der Unterzeichnenden: Mit der Zunahme der technischen Möglichkeiten dürfe nicht verkannt werden, dass die Justiz von kollegialem Miteinander und persönlichem Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern geprägt ist. Der Wandel in der Arbeitskultur solle mit der Wahrung dieser Ausprägung einhergehen.
Richtwert: Zwei Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit
Die neuen Dienstvereinbarungen gelten für alle Bediensteten sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, hinsichtlich der Telearbeit auch für Richterinnen und Richter, die in einer Justizbehörde des Landes einschließlich des Justizministeriums beschäftigt sind. Die richterliche Unabhängigkeit, insbesondere die in diesem Rahmen bestehende freie Wahl des Arbeitsorts, bleibe unberührt.
Richtwert für den zeitlichen Umfang von Homeoffice sind zwei Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit der Bediensteten. Hiervon könne in der Individualvereinbarung in begründeten Fällen abgewichen werden.
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