OSB AllianceGutachten zur Open-Source-Beschaffung
Um die digitale Souveränität der Verwaltung zu stärken, will die Bundesregierung Open Source Software beschaffen und auf offene Standards setzen. Das jedenfalls bekräftigt sie in ihrem Koalitionsvertrag und in ihrer Digitalstrategie. Eine gesetzliche Regelung gibt es bislang aber nicht. Deshalb hat jetzt die Open Source Business (OSB) Alliance laut eigenen Angaben ein Gutachten in Auftrag gegeben, wie das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der Bundesregierung mit Blick auf Vergabe-, Wettbewerbs-, Kartell- und Verfassungsrecht rechtssicher umgesetzt und in Gesetzesform gegossen werden kann.
Der Gutachter komme nach Betrachtung des Vergaberechts, der aktuellen Rechtsprechung und des Gleichbehandlungsgrundsatzes in §97 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu dem Schluss, dass die Stärkung der digitalen Souveränität ein legitimes Ziel für den Gesetzgeber ist. Dieses Ziel rechtfertige eine vorrangige Beschaffung von Open Source Software zur Innovationsförderung im Rahmen der gesetzlich möglichen strategischen Beschaffung (§ 97 Abs. 3 GWB). Auf Seite 30 des Gutachtens heißt es sogar: „Wegen des Systemcharakters von Software mit dem besonderen Aspekt der offenen Standards, der Kompatibilität und den Gesichtspunkten von Kooperation und Nachhaltigkeit erscheint eine generelle Bevorzugung [von Open Source Software] nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich, um insbesondere Lock-In-Effekten bei Einsatz proprietärer Software entgegenzuwirken und eine langfristige Umstellung der Verwaltung zu bewirken, die für die Erreichung des Ziels der Herstellung digitaler Souveränität der Verwaltung am effektivsten erscheint.“
Formulierungsvorschlag inbegriffen
Im Gutachten wird anschließend untersucht, wie eine vorrangige Beschaffung von Open Source vor proprietärer Software gesetzlich verankert werden könnte und es werden die juristischen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten beleuchtet. Am zielführendsten sei demnach eine Regelung in der Vergabeverordnung oder im E-Government-Gesetz. Auf Seite 39 wird auch ein Formulierungsvorschlag für eine mögliche gesetzliche Regelung gegeben: „Zur Gewährleistung einer weitreichenden Interoperabilität sind neue Anwendungen und Technologien mit offenen Schnittstellen sowie Standards auszustatten und hierüber nutzbar zu machen. Neue Anwendungen und Technologien sollen möglichst abwärtskompatibel sein.
Der Einsatz von Open-Source-Software soll vorrangig vor solcher Software erfolgen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist und deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt sowie Anwendungen und Technologien eingesetzt werden, die über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig sind.
Bei neuer Software, die von der öffentlichen Verwaltung oder speziell für diese entwickelt wird, ist der Quellcode unter eine geeignete Freie-Software- und Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, soweit keine sicherheitsrelevanten Aufgaben damit erfüllt werden und dies lizenzrechtlich zulässig ist.“
Impuls für die politische Debatte
Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender der Open Source Business Alliance sagt: „Bisher gibt es noch keine Initiative der Bundesregierung, den Vorrang für Open Source Software in der Fläche umzusetzen, obwohl in zahlreichen Beschlüssen der Bundesregierung und des IT-Planungsrats immer wieder bekräftigt wird, dass Open Source der Schlüssel für digitale Souveränität und eine schnellere und nachhaltigere Verwaltungsdigitalisierung ist. Mit dem Gutachten liegt jetzt eine juristisch fundierte Grundlage vor, über die man sich austauschen kann. Wir möchten damit einen Impuls für die politische Debatte geben, wie Open Source Software im Sinne des Koalitionsvertrages tatsächlich gestärkt werden kann. Denn es ist für die digitale Souveränität der Verwaltung zentral, dass eine gesetzliche Regelung noch in dieser Legislaturperiode angegangen wird und es nicht wie in der Vergangenheit nur bei frommen Absichtserklärungen bleibt.“ Das Gutachten kann über die Website der OSB Alliance eingesehen werden.
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