Mecklenburg-VorpommernDigitale Anträge erleichtert

[18.03.2024] Die öffentliche Verwaltung soll effizienter und digitaler werden. Dazu sind Anpassungen rechtlicher Vorschriften notwendig, die diesem Ziel noch im Wege stehen. Mecklenburg-Vorpommern hat nun Änderungen im E-Government-Gesetz auf den Weg gebracht. Diese sollen eine durchgängig digitale Antragsbearbeitung erleichtern.
Blick auf das Schweriner Schloss, im Vordergrund eine barocke Gartenanlage mit Wasserbecken.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bahnt der weiteren Verwaltungsdigitalisierung mit Änderungen am E-Government-Gesetz den Weg.

(Bildquelle: Landeshauptstadt Schwerin)

In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag hat dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes zugestimmt. Dies geht aus einer aktuellen Meldung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung hervor. „Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist ein dynamischer Prozess und bedarf daher auch ständiger Anpassung. Mit den jetzigen Änderungen haben wir das Ziel, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns zu erhöhen und so Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen leichter zugänglich zu machen“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes hat das Ziel bestimmt, dass künftig allen Bürgerinnen und Bürgern das Stellen von Anträgen an Behörden online ermöglicht wird. Damit einher geht die Notwendigkeit weiterer Gesetzesänderungen, wie Pegel erläutert: „Die bereits heute möglichen und künftig hinzukommenden Möglichkeiten, per Computer, Tablet oder Mobiltelefon Anträge an die Verwaltung zu stellen, macht erforderlich, dass die Behörden und Bürger über digitale Postfächer Informationen, Anträge und Bescheide austauschen und die Behörden statt der Unterschrift auf einem Papierbescheid eine einer Unterschrift gleichkommende digitale Signatur verwenden können“, sagt Christian Pegel.

Digital und rechtsverbindlich

Die Änderungen im E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern betreffen daher vor allem zwei Bereiche: Zum einen wird das Gesetz dahingehend angepasst, dass unter anderem ein digitales Behördensiegel eingeführt wird. Damit erhält die Verwaltung die Möglichkeit, Bescheide digital mit der Signatur zu versehen und elektronisch zu verschicken. Zudem sollen es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt werden, über einen sicher verschlüsselten Zugang ihres Nutzerkontos rechtsverbindlich auf digitalem Weg Erklärungen abzugeben, wie es im MV-Serviceportal bei verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen schon der Fall ist.

Auch die Landesbauordnung erhält Änderungen, welche die Errichtung von Mobilfunkmasten erleichtern sollen. So werden die Regelungen für Abstände und Abstandsflächen bei Antennen und Masten bis 50 Meter im Außenbereich vereinfacht. Zudem soll das bislang geltende Schriftformerfordernis für Anträge, Genehmigungen und Bescheide im Baugenehmigungsverfahren wegfallen. „Ein wirklicher Mehrwert für die Verwaltung entsteht erst, wenn digital eingegangene Anträge auch digital weiterverarbeitet werden können“, so der Digitalminister. Der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der als Einer-für Alle-Leistung in der ganzen Republik zur Verfügung stehe, sei dafür ein gutes Beispiel. Dass Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg sei, belege auch das Dashboard Digitale Verwaltung des Bundesinnenministeriums, so Pegel. Demnach liegt Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer bei der Anzahl der bereits landesweit verfügbaren OZG-Angebote auf Platz 5.





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