Nordrhein-WestfalenGesetz tilgt Schriftformerfordernisse
Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung beschlossen. Mit dessen Inkrafttreten werden auf einen Schlag Schriftformerfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und -verordnungen abgebaut. Dies meldet das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Das Gesetz macht für Bürger und Unternehmen den Weg frei, um künftig eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen online zu beantragen. Ein persönliches Erscheinen oder das eigenhändige Unterschreiben von Formularen ist dann nicht mehr erforderlich. Anträge können über das bestehende Serviceportal.NRW gestellt werden. In vielen Bereichen soll es künftig außerdem möglich sein, Anträge und Mitteilungen per E-Mail an die Verwaltung zu richten. Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen 2.282 Online-Dienste für Einzelleistungen mindestens lokal in Städten und Gemeinden angeboten, dazu kommen 331 so genannte Leistungsbündel mit thematisch zusammengehörigen Einzelleistungen.
Das beschlossene Gesetz enthält auch eine Experimentierklausel, nach welcher der Ministerpräsident und die Ministerien des Landes Bereiche festlegen können, in denen sie zur Erprobung digitaler Arbeitsweisen in der Verwaltung Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zulassen. Kommunen steht ein Antragsrecht zu, damit die Behörden vor Ort aus ihren konkreten Erfahrungen mit Bürgern und Unternehmen Bereiche vorschlagen können, in denen digitale Arbeitsweisen sinnvoll sind. Die Kommunen sollen zeitnah praktische Hinweisen zur Nutzung der Experimentierklausel erhalten. Auch Bürger und Unternehmen sollen der Landesregierung Anregungen geben können, wenn sie Schriftformerfordernisse in ihrem Alltag erleben, die sie für entbehrlich halten. Hierfür soll zukünftig ein zentrales Meldeverfahren etabliert werden. Auch bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung wurde mithilfe des zentralen Beteiligungsportals des Landes (Beteiligung.NRW) eine Online-Beteiligung von Bürgern durchgeführt – erstmals bei einem solchen Vorhaben.
Das Digitalministerium bezeichnet das verabschiedete Gesetz als einen Meilenstein im Gesetzgebungsprogramm der Landesregierung zur Förderung der digitalen Transformation der Verwaltung. Nach der umfassenden Novellierung des E-Government-Gesetzes Mitte 2020 (wir berichteten) wurde im Frühjahr 2021 die Digitalisierungsprüfung für neue Gesetze eingeführt. Dieser Digital-Check soll auch auf Bundesebene übernommen werden.
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