Bund/BitkomGesetz für schnelleren Netzausbau
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, kurz: TK-NABEG) beschlossen. „Der Ausbau unserer Telekommunikationsnetze wird künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das stärkt den Netzausbau, schafft bessere Planbarkeit und gibt Unternehmen Rechtssicherheit“, sagt der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing. Zusammen mit vereinfachten Verfahren und präziseren Informationen im Gigabit-Grundbuch entstehe so die Grundlage, um Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser und modernsten Mobilfunkstandards zu versorgen.
Netzausbau stärken, Ausbau vereinfachen
Mit dem TK-NABEG werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von TK-Netzen deutlich verbessert. Das BMDV nennt als wesentliche Punkte:
- Die Definition des Telekommunikationsnetzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“ gilt für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren. Dies soll den Netzausbau stärken, wo er bislang gegenüber gleichrangigen Belangen wie etwa Natur- und Denkmalschutz unterlegen war. Im naturschutzrechtlichen Verfahren gibt es allerdings eine Einschränkung, dort liegt lediglich die „Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten“ im überragenden öffentlichen Interesse.
- Das Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal wird im Telekommunikationsgesetz verankert. Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung werden für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt. Damit soll das Gigabit-Grundbuch den Betroffenen die für den Netzausbau erforderlichen Daten liefern.
- Das Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung soll durch eine Verkürzung von Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt werden. Ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen wird geschaffen. Die Bundesnetzagentur erhält eine Ermächtigung, Eisenbahnunternehmen zwecks unterbrechungsfreier Mobilfunkversorgung zur Mitwirkung in Gleisnähe zu verpflichten. Erhobene Daten sollen innerhalb der BNetzA effizienter genutzt und – soweit möglich und zulässig – veröffentlicht werden können. Dies entlastet die BNetzA bei der Datenerhebung und die Unternehmen bei der Datenbereitstellung.
Nicht alle Chancen voll genutzt
Der Bitkom hat sich zu dem Gesetzentwurf bereits zu Wort gemeldet. Der Verband begrüßt, die Bescheinigung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für den Ausbau der Telekommunikationsnetze. Die zeitliche Befristung bis Ende 2030 sei dabei ein guter Kompromiss. Die weitere Einschränkung, dass das überragende öffentliche Interesse in Bezug auf den Naturschutz nur für neue Mobilfunkanlagen in Regionen ohne ausreichende Versorgung gelten soll, lässt sich aus Sicht von Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst dagegen sachlich nicht rechtfertigen. Wenn bis 2030 jeder der drei etablierten Netzbetreiber 99,5 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands versorgen soll, bedeute das auch, dass selbst entlegene und schwer zu erschließende Gebiete, wie Wälder, Naturschutzgebiete oder Küstenregionen, mit schnellem Mobilfunk versorgt werden müssen.
Unternehmen werden behindert
Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf würden trotz einzelner guter Ansätze insgesamt die Chancen nicht voll genutzt. So stelle die vorgesehene Verschärfung des Minderungsrechts bei Streitfällen um die Internetgeschwindigkeit eine neue, zusätzliche bürokratische Hürde dar. Derart kleinteilige Verbraucherschutzregelungen gebe es in keiner anderen Branche, so der Bitkom. Mit dieser unnötigen Belastung würden den Unternehmen Investitionsmittel entzogen, die für den weiteren Netzausbau fehlen. Die nächsten bürokratischen Hürden und auch Sicherheitsrisiken für die Unternehmen drohten mit dem Gigabit-Grundbuch. Der „Bitkom setzt auf Bundestag und Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachzubessern, damit das Gesetz seinem Namen wirklich gerecht wird“, so Wintergerst.
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