WirtschaftsverbändeGesamtstrategie für die Digitalisierung

[09.11.2022] Vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft – BDI, BDA, DIHK und ZDH – haben ein gemeinsames Positionspapier publiziert, in dem sie ein neues Verwaltungsdigitalisierungsgesetz und eine umfassende Strategie zum digitalen Verwaltungsumbau fordern.

Deutschland braucht eine Gesamtstrategie für die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Dies ist der wichtigste Kernsatz des gemeinsamen Positionspapiers, das der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) jetzt anlässlich des Auslaufens der OZG-Frist vorgelegt haben. Darin schlagen die vier deutschen Wirtschafts-Spitzenverbände dem Bund vor, ein neues Gesetz zu verabschieden, dass identifizierte Schwachstellen adressiert und nennen neun Kernpunkte für ein künftiges Verwaltungsdigitalisierungsgesetz.
Es müsse eine Gesamtstrategie für die Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung erarbeitet werden. Von diesem Zielbild könnten dann entsprechende strategische Ziele abgeleitet werden. Ein plattformbasiertes Ökosystem, eine Priorisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen und nutzerfokussierte Erfolgskennzahlen gehörten als wichtige Elemente mit in die Strategie. Aus Sicht der Wirtschaft sollten zudem die Governance-Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung überarbeitet werden. So soll der IT-Planungsrat künftig Mehrheitsentscheidungen fällen, die FITKO und die KOSIT sollen finanziell und personell gestärkt werden. Auf diese Weise könnten Transaktionskosten und Koordinierungsaufwände gesenkt und Software schneller entwickelt und nachgenutzt werden.

Unternehmen im Mittelpunkt des Verwaltungsumbaus

Das neue Gesetz solle Unternehmen als Poweruser der Verwaltungsdigitalisierung in den Mittelpunkt stellen. Digitale Lösungen sollten von Anfang an gemeinschaftlich mit den Nutzern erarbeitet werden. Darüber hinaus sollte das Verwaltungsdigitalisierungsgesetz ein Recht auf eine vollständig digitale Abwicklung von Verwaltungsleistungen für Unternehmen beinhalten. Dies gebe den Beteiligten Planungssicherheit und könne dazu beitragen, die mit dem OZG angeschobene Dynamik aufrechtzuerhalten.
Das Verwaltungsdigitalisierungsgesetz solle dafür mit zentralen Projekten wie der Registermodernisierung eng verzahnt werden, da erst vollständig vernetzte Register eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ermöglichen. Die Verbände schlagen vor, den Unternehmen ein Recht einzuräumen, die Bereitstellung von Daten zu verweigern, wenn diese bereits in staatlichen Registern vorhanden sind. Auf diese Weise werde ein „hohes Ambitionsniveau“ erreicht. Umfassende Anpassungen rechtlicher Bestimmungen in Bund und Ländern sollen zudem dafür sorgen, dass eine niedrigschwellige Verfahrensabwicklung für Unternehmen möglich wird.

Standards und systematische Evaluierung

Auch die Standardisierung müsse weiter vorangetrieben werden, um „digitale Ökosysteme“ zu schaffen und Skaleneffekte zu realisieren. Basiskomponenten und Standards müssten entwickelt und bundesweit einheitlich festgelegt werden. Auch das Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis müsse fertiggestellt und mittels Anbindungsverpflichtung bundesweit eingesetzt werden.
Um die Verwaltungsdigitalisierung erfolgreich zu steuern, sei ein professionelles Informationsmanagement inklusive einer fortlaufenden, realistischen Evaluation notwendig. Nur mit aktuellen, per Verwaltungsdigitalisierungsgesetz allgemein verfügbaren Informationen zu bestehenden, geplanten oder angekündigten Komponenten und Teilprojekten können die Fähigkeiten aller beteiligten Akteure ideal genutzt und das Gesamtprojekt erfolgreich gesteuert werden, so die Verbände in ihrem Positionspapier. Auch der EfA-Prozess sollte umfassend evaluiert und mit einem Update versehen werden. Dabei müsse stärker auf Standards und offene Schnittstellen gesetzt werden.
Schließlich müsse der Bund den digitalen Wandel in Ländern und Kommunen weiter gezielt fördern, damit die Abkehr von Insellösungen und die Nachnutzung von EfA-Diensten nicht zu hemmenden, finanziellen Mehrbelastungen führen.





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