BayernGerichtspost vollständig digital
Seit Jahresbeginn 2022 ist für alle Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Kommunen und Berufskammern, der rein elektronische Kommunikationsweg mit den Gerichten bundesweit verpflichtend. Nun informiert das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat über den Stand der Umsetzung und den Weg dorthin.
Bereits ein Jahr vor der verpflichtenden Umstellung konnten neben den Behörden auch alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Bayern das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) nutzen, um den Gerichten beispielsweise Anträge, Erklärungen und Schriftsätze elektronisch zu übermitteln. Derzeit würden bereits mehr als zehn Millionen Nachrichten im Jahr elektronisch ausgetauscht, erläuterte Justizminister Georg Eisenreich. Er rechne mit einem weiteren starken Anstieg des elektronischen Datenvolumens.
Mit der kostenlosen Software Governikus COM Vibilia könne das beBPo einfach eingebunden werden. Diese Software biete als Update-Version im Vergleich zur bisherigen Software Governikus Communicator ein moderneres Design, die vertrauten Funktionen blieben jedoch erhalten. Ein Umstieg auf Governikus COM Vibilia sei bis spätestens Ende Juni 2022 notwendig, da der Governikus Communicator ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unterstützt werde. Der Freistaat Bayern empfiehlt daher allen Nutzern eine zeitnahe Umstellung und unterstützt mit einem neuen Leitfaden bei der Installation. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Anwender mit der neuen Software gut zurechtkommen. Zur Verfügung gestellt wird das beBPo vom IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ), das im Geschäftsbereich des Finanzministeriums angesiedelt ist.
Informationen über beBPo und EGVP/De-Mail
https://www.stmfh.bayern.de
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