BNetzAFrequenzzuteilung online beantragen

[10.07.2023] Dank eines neuen Online-Portals der Bundesnetzagentur (BNetzA) können Rundfunkbetreiber alle Fakten zu ihren Frequenzzuteilungen jetzt rund um die Uhr an einem Ort einsehen und verwalten. Bei der Antragstellung unterstützen vorgefertigte Formularfelder und Ausfüllhilfen.

Rundfunkfrequenzen können über ein neues Kundenportal der Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt auch online beantragt werden. Wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf seiner OZG-Website berichtet, können die Antragstellerinnen und Antragsteller hier außerdem ihre Frequenzzuteilungsanträge inklusive Bearbeitungsstand sowie den Status der ihnen bereits zugeteilten Frequenzen einsehen – und das unabhängig davon, ob sie diese auf Papier oder digital gestellt haben. Das sorge nicht nur für eine gute Übersicht. Es können auch die vor der Einführung des Kundenportals erstellten Frequenzzuteilungen einfach per Mausklick neu beantragt werden. Die Daten werden laut BMI aus der ursprünglichen Frequenzzuteilung übernommen, sodass den Nutzerinnen und Nutzern die aufwendige Suche in alten Dokumenten erspart bleibe. Die digitale Beantragung soll außerdem allen Nutzerinnen und Nutzern auch ohne besondere Kenntnisse möglich sein. Vorgefertigte Formularfelder und Ausfüllhilfen unterstützen deshalb bei der Antragstellung.
Gleichzeitig erleichtere das Rundfunkportal die direkte Kommunikation mit der Behörde. Da Eingänge über die Plattform gebündelt werden, sind die Verwaltungswege laut BMI kürzer und die Prozesse effizienter. Auch können die Bearbeiterinnen und Bearbeiter gezielter auf Anfragen eingehen. Das verringere den formalen Bearbeitungsaufwand und sorge dafür, dass die Anträge effizienter bearbeitet und geprüft werden können.
„Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes spielt im Bereich der Telekommunikation in der Bundesnetzagentur eine sehr wichtige Rolle“, sagt Elmar Zilles, Abteilungsleiter Rechtsfragen der Regulierung Telekommunikation, Frequenzordnung bei der Bundesnetzagentur. „Ich freue mich, dass wir mit dem Rundfunkportal eine erste Umsetzung dieses Vorhabens in der Frequenzverwaltung erreicht haben – weitere Bereiche der Frequenznutzungen werden folgen.“
Die Digitalisierung bleibt auch beim Rundfunkportal ein Dauerauftrag, kündigt das BMI an. Um den Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes sowie den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden, werde das Portal stetig weiter verbessert. Um den Anmeldeprozess noch einfacher und sicherer zu gestalten, sei beispielsweise die Anbindung an die BundID und das ELSTER Organisationskonto umgesetzt worden.



Stichwörter: CMS | Portale, BNetzA, OZG, Rundfunk


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