IT-PlanungsratFöderale IT-Architekturrichtlinie beschlossen

Bereits existierende Richtlinien zur IT-Architektur werden zusammengeführt.
(Bildquelle: BMI)
Die IT-Landschaft der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen ist sehr heterogen. Verwaltungsprozesse sind infolgedessen nur begrenzt interoperabel – gerade über Länder – oder kommunale Grenzen hinweg sind End-to-End-Digitalisierung und Automatisierung so nur schwer möglich. Architekturvorgaben für alle föderalen Ebenen sollen Abhilfe schaffen. In seiner letzten Sitzung hatte der IT-Planungsrat bereits empfohlen, die neue Nationale IT-Architekturrichtlinie in der öffentlichen Verwaltung anzuwenden (wir berichteten). Auf dieser Basis wurde nun auch die Föderale IT-Architekturrichtlinie fortgeschrieben und beschlossen – ein Meilenstein für die weitere Harmonisierung der IT-Landschaft der öffentlichen Verwaltung, so das Bundesinnenministerium (BMI). Die neue Föderale IT-Architekturrichtlinie in der Version 1.9 löst die bisher geltende Version 1.0 für neue Vorhaben ab.
Norm muss aktiv umgesetzt werden
Der IT-Planungsrat hat empfohlen, die Nationale IT-Architekturrichtlinie für alle IT-Projekte und -Produkte der deutschen öffentlichen Verwaltung anzuwenden und diese auch bei der Erstellung eigener landes- oder bereichsspezifischer IT-Architekturrichtlinien zugrunde zu legen. Sachsen-Anhalt empfiehlt bereits seit Februar die Anwendung der Föderalen IT-Architekturrichtlinie auch für landesinterne Projekte. „Damit setzen wir einen wichtigen Impuls für die Standardisierung und Effizienzsteigerung der IT-Architekturen. Doch der Erfolg dieser Arbeit wird nur dann greifbar, wenn alle Beteiligten die Norm aktiv umsetzen. Nur so kann die digitale Transformation in unserem Land erfolgreich voranschreiten und wir die Resilienz unserer digitalen Infrastruktur nachhaltig sichern“, betont Bernd Schlömer, CIO des Landes Sachsen-Anhalt. Das Land Brandenburg plant ebenfalls, die Nationale IT-Architekturrichtlinie zeitnah anzuwenden.
Die Föderale wie die Nationale IT-Architekturrichtlinie sollen permanent fortgeschrieben werden, um sie dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Die Fortschreibungen sollen künftig auf openCode zugänglich sein.
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