BundEvaluation zum EGovG

[04.07.2019] In einem Bericht an den Bundestag hat sich die Bundesregierung mit der Evaluierung des E-Government-Gesetzes (EGovG) befasst. Sie bewertet zum einen den von externen Gutachtern erstellten Evaluationsbericht und gibt andererseits Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Gesetzes.

Die Bundesregierung hat Mitte Mai 2019 ihren „Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ an den Bundestag übergeben. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung der Bundesregierung dem Bundestag einerseits über die durch das Gesetz erzielten Wirkungen zu berichten und ihm andererseits Vorschläge für seine Weiterentwicklung zu unterbreiten.
Der Bericht ist in drei Teile gegliedert. Zunächst stellt die Bundesregierung Verfahren, Methode und wesentliche Inhalte der von den Gutachtern Kienbaum Consultants und Bundesdruckerei im März 2018 angefertigten Evaluation des E-Government-Gesetzes dar. Anschließend unterbreitet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse eigene Vorschläge für die Weiterentwicklung des Gesetzes. Der Evaluationsbericht selbst findet sich in der Anlage.
Das E-Government-Gesetz enthält nach Ansicht der Gutachter nicht sämtliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen, die für die flächendeckende und durchgängige Digitalisierung von Verwaltungshandeln erforderlich wären, heißt es in dem Dokument. „Dazu würden zentrale IT-Kommunikations- und IT-Sicherheitsstandards, Datenschutzregelungen, Beseitigung von Rechtsunsicherheiten beispielsweise beim ersetzenden Scannen, aber auch Fragen von Organisationsentwicklung und Marketing gehören. Die Etablierung einer elektronischen Verwaltung sei darüber hinaus vielfach mit einer Neuordnung von Verwaltungsabläufen verbunden und bedürfe einer Veränderung in der Behördenkultur.“
Die Vorschläge, welche die Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Gesetzes unterbreitet, sind in sechs Schwerpunkte unterteilt, „in denen die Förderung der elektronischen Verwaltung jeweils fortgeführt oder ausgebaut werden soll. Bei der Darstellung der Schwerpunkte werden jeweils Handlungsempfehlungen der externen Gutachter aufgegriffen und so in einen aktuellen Kontext eingebettet.“ Diese Schwerpunkte sind die Orientierung an der OZG-Umsetzung, die Harmonisierung der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit, die Einbeziehung von Digitalisierungsthemen in die Aus- und Fortbildung, Informationssicherheit und Datenschutz, Open Data sowie Sonstiges, worunter gesetzliche Ergänzungen, föderale Regelungsgrenzen und ein EGov-TÜV fallen.
Die Bundesregierung hat sich laut eigenen Angaben umfassend mit den Handlungsfeldern auseinandergesetzt. Ein Teil der Vorschläge der Gutachter finde bereits in laufenden oder konkret geplanten Maßnahmen zur Förderung der Verwaltungsdigitalisierung Berücksichtigung. In dem Papier heißt es weiter: „Insbesondere die Verordnungsermächtigungen im OZG und die Umsetzung der FITKO unter dem Dach des IT-Planungsrats umfassen zahlreiche Schwerpunkte, die sich auch in den von den Gutachtern identifizierten Handlungsfeldern wiederfinden.“ Bei anderen Handlungsempfehlungen ist eine zeitnahe Umsetzung aus Sicht der Bundesregierung vorstellbar und werde umfassend geprüft. Dies gelte etwa für die Überprüfung bestehender und neuer Gesetze auf ihre Digitalisierungstauglichkeit, die Integration fester Module für den Einsatz von IT in der Ausbildung für die vom Bund ausgebildeten Beschäftigten, ein Anreizsystem für die stärkere Nutzung digitaler Verwaltungsprozesse etwa durch geringere Gebühren sowie die Festlegung verbindlicher Mindeststandards für die Sicherheit von digitalen Verwaltungsangeboten.
Einige Empfehlungen müssen dagegen laut dem Bericht der Bundesregierung aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeiten jedenfalls vorerst verworfen werfen, andere dürften aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein. Die Bundesregierung wird nach eigenen Angaben im Rahmen weiterer Maßnahmen zur Förderung der elektronischen Verwaltung jedoch auch in Zukunft das Gutachten zu Rate ziehen und die darin enthaltenen Empfehlungen nach Möglichkeit berücksichtigen.





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