Open DataEU will Nutzung erleichtern
Die EU-Kommission will die Nutzung offener Daten und Informationen von Behörden erleichtern. Wie die Kommission mitteilt, haben sich jetzt die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des EU-Rats und der Kommission auf eine neue Richtlinie über offene Daten und Informationen des öffentlichen Sektors geeinigt. In voller Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung soll die Richtlinie den bestehenden Rechtsrahmen auf den neuesten Stand bringen und festlegen, unter welchen Bedingungen Daten des Public Sectors zur Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen sind. Demnach sollen alle Inhalte der öffentlichen Verwaltung, die im Rahmen nationaler Vorschriften über Dokumente zugänglich sind, grundsätzlich auch für eine kostenlose Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Öffentliche Stellen dürfen dafür – mit wenigen Ausnahmen – nicht mehr als die ihnen durch die Datenweiterverwendung entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.
Wertvolle Daten erzeugen laut EU öffentliche Dienste im Verkehrs- und Versorgungssektor. Ob diese Daten öffentlich zugänglich sein müssen und somit unter die neue Richtlinie fallen, ist in verschiedenen nationalen oder europäischen Vorschriften geregelt. Fallen sie unter die Richtlinie, müssen Unternehmen die Daten in geeigneten Formaten zur Verfügung stellen und geeignete Verbreitungsmethoden gewährleisten. Dafür dürfen sie „weiterhin angemessene Gebühren zur Deckung ihrer Kosten erheben“, heißt es vonseiten der EU.
Die neue Richtlinie widmet sich außerdem komplexen Datennutzungsvereinbarungen zwischen öffentlichen Stellen und Privatunternehmen. Diese Vereinbarungen können dazu führen, dass Informationen des öffentlichen Sektors blockiert oder zurückgehalten werden, da sie ausschließlich von bestimmten privaten Partnern weiterverwendet werden. Entsprechende Vereinbarungen sollen deshalb beschränkt werden.
Darüber hinaus sollen in der EU mehr Echtzeitdaten über Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zur Verfügung gestellt werden. Auch werden Daten aus öffentlich finanzierter Forschung in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen. Die Mitgliedstaaten sollen laut Kommission Regeln für den freien Zugang zu diesen Forschungsdaten aufstellen. Gleichzeitig sollen einheitliche Regelungen für die Weiterverwendung der Daten gelten, die über Datendepots zugänglich gemacht werden.
Wie die EU-Kommission weiter mitteilt, müssen das EU-Parlament und der -Rat die überarbeitete Vorschrift noch förmlich annehmen. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit. Die Kommission werde zudem gemeinsam mit den Mitgliedstaaten hochwertige Datensätze ermitteln und in einem Durchführungsrechtsakt festlegen.
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