BerlinEntwurf für Änderung des Vergabegesetzes

[05.12.2019] Durch eine grundlegende Überarbeitung soll das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz fairer, ökologischer und wirtschaftsfreundlicher werden. Ein entsprechender Entwurf geht jetzt dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zu.

Der Berliner Senat hat den von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop vorgelegten Entwurf zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes zur Kenntnis genommen. Dieser stellt eine grundlegende Überarbeitung des bereits seit dem Jahr 2010 existenten Gesetzes dar. Pop sagte: „Wir haben unsere gemeinsamen Ziele erreicht. Mit dem Vergabegesetz haben wir ein ausgewogenes Paket aus ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien.“
Das Beschaffungsvolumen des Landes Berlin beträgt laut einer Pressemeldung der Senatskanzlei schätzungsweise jährlich rund fünf Milliarden Euro. Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfs gehöre die Anhebung des vergabespezifischen Entgelts: Mit 12,50 Euro werde es das höchste deutschlandweit. Gleichzeitig werden im Gesetzentwurf als Beitrag zur Entbürokratisierung die Wertgrenzen zur Anwendung des Gesetzes erhöht und vereinheitlicht, teilt die Senatskanzlei weiter mit. Künftig soll für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen für alle zu vereinbarenden Maßnahmen eine einheitliche Wertgrenze von 10.000 Euro gelten, für die Vergabe von Bauleistungen eine einheitliche Wertgrenze von 50.000 Euro. Das entlaste sowohl die Vergabestellen als auch die Unternehmen.
Vor endgültiger Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.





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