Bremen/HamburgElektronischer Abruf für Schiffsregister

[11.04.2024] Eine gemeinsame Bundesratsinitiative aus Hamburg und Bremen will dafür sorgen, dass digitale Schiffsregister noch nutzerfreundlicher werden können. Die Bundesratsinitiative beider Länder soll dazu führen, dass Schiffsregisterblätter künftig elektronisch abgerufen werden dürfen.
Blick in ein kleines Hafenbecken, im Vordergrund liegen mehrere kleinere Schiffe mit der Aufschrift "Hamburg".

Eine Bundesratsinitiative will juristische Hürden für die weitere Digitalisierung von Schiffsregistern abbauen.

(Bildquelle: Pexels/Frank Reppold)

Das Amtsgericht Hamburg führt das größte Schiffsregister in Deutschland. Gut 8.000 Schiffe und Schiffsbauwerke sind hier eingetragen. Das Register wird seit Sommer 2020 digital geführt, mehrere Bundesländer haben ihre Schiffsregister bereits nach Hamburg übertragen, darunter Rheinland-Pfalz sowie Berlin, Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Bremen ist für die Führung des Schiffsregisters für die rund 1.250 Schiffe mit eingetragenem Heimathafen in Bremen, Bremerhaven und Umgebung zuständig. In den Registern werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und Hypotheken dokumentiert.

Leichterer Zugang

Nun wollen Hamburg und Bremen über eine gemeinsame Bundesratsinitiative den elektronischen Rechtsverkehr weiter erleichtern. Digital geführte Schiffsregisterblätter sollen demnach zukünftig von allen Interessierten elektronisch abgerufen werden können. Dies berichtet die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. „Mit der Anpassung an moderne digitale Standards soll das Register noch nutzerfreundlicher werden“, sagt Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Dazu ist es notwendig, das Bundesrecht zu ändern. Hamburg und Bremen gehen das jetzt an, um die Verfahrensabläufe für alle Interessierten noch zügiger und reibungsloser zu gestalten.“

Orientierung am Handelsregister

Bereits im November 2020 hatten Bremen und Hamburg einen Beschluss der Justizministerkonferenz herbeigeführt, um das Schiffregisterverfahren nutzerorientierter zu gestalten und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. „Seitdem ist leider nicht genug passiert. Da wir nicht länger auf einen Gesetzentwurf des Bundes warten wollen, soll der Bundesrat das Thema nun voranbringen“, sagt Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling. Für die Reederinnen und Reeder in Deutschland sei ein zügiger und unkomplizierter Ablauf des Schiffregisterverfahrens, insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Schiffstransaktionen, essenziell. „Wir wollen schneller werden und hierfür müssen die entsprechenden gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene nun zügig auf den Weg gebracht werden“, betont Schilling.

Abbau rechtlicher Digitalisierungshürden

Das Schiffsregister ist ein öffentliches Register. Das bedeutet, dass alle Personen Einsicht nehmen können. Die Anträge dazu können bereits elektronisch gestellt werden. Im Anschluss werden die Anträge dann aber manuell im Registergericht bearbeitet; der gewünschte Auszug aus dem Register wird dann per Post oder per E-Mail zugeschickt. Künftig sollen Interessierte direkt nach Schiffen suchen und online Einblick in die Registerblätter nehmen können – wie das bereits im Handelsregister der Fall ist.

Mit ihrer gemeinsamen Bundesratsinitiative wollen Hamburg und Bremen erreichen, dass die bestehenden rechtlichen Hürden im Bundesrecht abgebaut werden. Bisher ist die direkte elektronische Einsicht im Bundesrecht nur einem eng umgrenzten Kreis von Berechtigten vorbehalten. Diesen unbefriedigenden und nicht zeitgemäßen Zustand wollen die beiden Hansestädte ändern lassen. Damit wäre dann auch Hamburg durch Rechtsverordnung ermächtigt, Interessierte direkt elektronisch auf das bundesweit größte Schiffsregister zugreifen zu lassen.





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