BMJElektronische Präsenzbeurkundung eingeführt

[24.05.2024] Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung wurde von der Bundesregierung beschlossen. Mit der Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens sollen Urkundsstellen entlastet und Verfahrensabläufe vereinfacht werden.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen, berichtet das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Beurkundungsverfahren: Bisher können Notare und Urkundsstellen ihre Niederschriften ganz überwiegend nur in Papierform errichten. Dies soll nun geändert werden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erhalten das Notariat sowie andere Urkundsstellen wie etwa Nachlassgerichte die Möglichkeit, öffentliche Urkunden unmittelbar elektronisch zu errichten. Damit entfällt auch die bisher notwendige Digitalisierung von Papierurkunden, um sie in elektronischen Urkundensammlungen oder E-Akten zu verwahren. Bisher zwangsläufige Medienbrüche – inklusive des verbundenen Mehraufwands – werden vermieden. „Wir ermöglichen so den Notarinnen und Notaren sowie anderen Urkundsstellen, noch moderner und digitaler zu arbeiten. Das spart Zeit und Ressourcen. Damit bauen wir die Papierstapel also wieder ein Stück weiter ab“, sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Verschiedene Signaturmöglichkeiten

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Niederschriften über eine Beurkundung zukünftig auch als elektronische Dokumente erstellt werden können, die von den Beteiligten zu signieren sind. Die Beteiligten können das Dokument entweder durch eigenhändige Unterschrift auf einem elektronischen Hilfsmittel, etwa einem Unterschriftenpad oder einem Tablet, die in der Niederschrift wiedergegeben wird, oder durch ihre qualifizierte elektronische Signatur signieren. Geschützt wird die elektronische Niederschrift durch die abschließende qualifizierte elektronische Signatur der Urkundsperson. Diese gewährleistet Authentizität und Integrität der elektronischen Niederschrift.

Durch Änderungen der entsprechenden Formvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch kann das Signieren mittels eines elektronischen Hilfsmittels auch für die öffentliche Beglaubigung von Erklärungen genutzt werden. Zudem wird geregelt, dass öffentlich beglaubigte elektronische Erklärungen immer auch die Schriftform erfüllen. Neben der Möglichkeit zur elektronischen Präsenzbeurkundung bleibt die Möglichkeit der Errichtung öffentlicher Urkunden in Papierform weiterhin bestehen, für die Aufnahme von Verfügungen von Todes wegen bleibt sie verpflichtend.





Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich: E-Justiz

Bundesministerium der Justiz: Digitale Rechtsantragstelle erhält Preis für gute Verwaltung

[13.11.2024] Das Projekt Digitale Rechtsantragstelle des Bundesministeriums der Justiz wurde jetzt mit dem Preis für gute Verwaltung ausgezeichnet. Diese Initiative erleichtert den Zugang zum Recht, indem sie digitale Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung bietet. mehr...

Illustration, die Gericht, Justiz, Rechtssprechung symbolisiert. Gezeigt werden unter anderem eine Waage und mehrere Buchbände.

Brandenburg: Digitale Transformation der Justiz kommt voran

[12.11.2024] Brandenburg hat seit 2019 bedeutende Fortschritte in der Digitalisierung der Justiz erzielt. Die E-Akte ist nahezu flächendeckend eingeführt, Sitzungssäle werden mit moderner Technik ausgestattet und zukunftsweisende Projekte wie KI-Anwendungen und digitale Normverkündung vorangetrieben. mehr...

Illustration: Computerbildschirm, zwei Personen in einer Videokonferenz.

Videokonferencing: Verpflichtungsgesetz wird modernisiert

[11.11.2024] Einen Entwurf zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes hat das Bundeskabinett beschlossen. Ziel ist, förmliche Verpflichtungen für Verwaltungsbeschäftigte, die keine Amtsträger sind, digital und ohne Präsenztermin zu ermöglichen – zur Straffung und Vereinheitlichung des Verfahrens. mehr...

Die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (links) beim Test der Hard- und Software auf der Landesmesse in Stuttgart.

Baden-Württemberg: Zweite juristische Staatsprüfung wird digital

[08.11.2024] In Baden-Württemberg kann die Zweite juristische Staatsprüfung ab Dezember 2024 auch digital geschrieben werden. Auf der Landesmesse in Stuttgart konnten Interessierte die Hard- und Software der neuen E-Prüfung bereits vorab testen. mehr...

Miniatur-Aktenordner liegen auf einer Laptop-Tastatur.

BMJ: Bessere Übermittlung von E-Akten

[06.11.2024] Einheitliche Übermittlungsstandards sollen die Bearbeitung elektronischer Behördenakten in der Justiz verbessern. Ein Verordnungsentwurf des BMJ legt fest, dass Akten als PDF-Dokumente mit maschinenlesbarem Datensatz übermittelt werden. mehr...

Illustration eines aufgeklappten Laptops, vor dem Display schwebt eine Dokumentenmappe.

Thüringen: Einführung der E-Akte in der Strafjustiz

[01.11.2024] Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen führt als erste in Thüringen die E-Akte in Strafverfahren ein. Diese digitale Neuerung, die in Kooperation mit der Landespolizei Thüringen erfolgt, gilt als entscheidender Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der Strafjustiz im Bundesland. mehr...

Composite: vor einem blauen, dunklen, unscharfen Hintergrund schwebt ein weißes Paragraphenzeichen in einem Kreis, eine Hand mit ausgestrecktem Finger nähert sich diesem Zeichen.

Baden-Württemberg: Elektronischer Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof

[31.10.2024] Am 1. November 2024 öffnet der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg den elektronischen Rechtsverkehr. Ab diesem Datum können Schriftsätze und Anlagen sicher digital eingereicht werden, während auch die elektronische Aktenführung eingeführt wird. Anwälte und Behörden sind ab Februar 2025 zur digitalen Einreichung verpflichtet. mehr...

Miniatur-Aktenordner liegen auf einer Laptop-Tastatur.

Hessen: E-Akte bei allen Fachgerichten

[29.10.2024] Hessens Fachgerichte arbeiten ab sofort vollständig mit der elektronischen Akte. Mit dem Abschluss der Umstellung bei den Arbeitsgerichten hat die Fachgerichtsbarkeit das Ziel der digitalen Aktenführung bereits weit vor der gesetzlichen Frist erreicht. mehr...

Symbolbild KI in der Justiz

Sachsen: E-Klausur im ersten juristischen Examen

[22.10.2024] Sachsen modernisiert die juristische Ausbildung: Ab Februar 2025 wird auch die Staatliche Pflichtfachprüfung digital abgelegt. Damit setzt der Freistaat auf ein einheitliches und zeitgemäßes Prüfungsformat für angehende Juristinnen und Juristen, das sich in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits bewährt hat. mehr...

Bayern: E-Akte in Nachlasssachen

[14.10.2024] In Bayern schreitet die Einführung der E-Akte in Nachlasssachen voran: Bis Oktober 2025 sollen alle 73 Amtsgerichte umgestellt sein. Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Fürth und Kitzingen wird die elektronische Akte nun an weiteren 35 Gerichten eingesetzt – eine zentrale Maßnahme der digitalen Offensive der Justiz. mehr...

Das Bild zeigt einen Richter bei einer virtuellen Gerichtsverhandlung.

Saarland: Gerichtsverhandlungen per Video

[24.09.2024] In einem Pilotprojekt der saarländischen Justiz werden Prozesse per Videokonferenz geführt. Dadurch sollen Gerichtsverfahren schneller und effizienter werden. mehr...

Niedersachsen: Wege zum digitalen Verwaltungsrecht

[20.09.2024] Das niedersächsische Innenministerium und die TU Braunschweig haben ein Forschungsprojekt zur Digitalisierung der Verwaltung gestartet. Ziel ist es, das Verwaltungsrecht an die Anforderungen der digitalen Zukunft anzupassen. mehr...

Dataport/IBM: KI-Projekt für die Justiz

[19.09.2024] Dataport und IBM entwickeln gemeinsam ein KI-Tool zur automatischen Mitschrift von Gerichtsverhandlungen. Das System erkennt und ordnet verschiedene Sprecher zu und könnte den Justizalltag deutlich effizienter machen. mehr...

Symbolbild KI in der Justiz

Baden-Württemberg: KI für die Sozialgerichtsbarkeit

[17.09.2024] Ein Forschungsprojekt zur Entwicklung eines digitalen Richterassistenten startete jetzt in Baden-Württemberg. Projektbeteiligte sind das Landesministerium für Justiz, die Unternehmen Materna, Infora und Aleph Alpha sowie der GovTech Campus Deutschland. Ziel des Vorhabens ist es, Richterinnen und Richter zu entlasten. mehr...

Porträt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in Hemdsärmeln und Schlips

BMJ: Effiziente digitale Gerichtsverfahren

[10.09.2024] Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit zugestimmt. Damit will der Bund ein Reallabor schaffen, in dem erprobt wird, wie es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden kann, Zahlungsansprüche in einem digital geführten Verfahren geltend zu machen. mehr...