HamburgeIP im Einsatz

[13.02.2020] Ab Februar nutzt die Staatsanwaltschaft Hamburg erstmals die neue Anwendungssoftware eIP für ihre elektronische Hilfsakte. Die Freie und Hansestadt will die E-Akte früher als vom Gesetzgeber gefordert einführen.
Hamburg: Gerichtssäle verfügen über Computer mit Touchscreens und Tablets

Hamburg: Gerichtssäle verfügen über Computer mit Touchscreens und Tablets, mit denen die Richter jedes Gerät einzeln bedienen und steuern können.

(Bildquelle: André Otto / Justizbehörde Hamburg)

Die Hamburger Justizbehörde führt laut eigenen Angaben bei Gericht und in der Staatsanwaltschaft die elektronische Akte ein. Ab Februar 2020 nutze die Staatsanwaltschaft Hamburg die neue Anwendungssoftware eIP (elektronisches Integrationsportal) für ihre elektronische Hilfsakte etwa bei bestimmten großen Wirtschaftsstrafverfahren. Im Sommer 2020 starte die Pilotierung der elektronischen Akte in einigen Kammern des Landgerichts Hamburg und in der zweiten Jahreshälfte in einigen Kammern der Fachgerichtsbarkeit. Außerdem werde es WLAN in allen Hamburger Gerichtssälen geben. Bis Jahresende soll schließlich die elektronische Akteneinsicht für Rechtsanwälte über das bundesweite Akteneinsichtsportal starten.
Alle Verfahrensbeteiligten, darunter vor allem Rechtsanwälte, Notare sowie Behörden, können bereits seit Januar 2018 ihre Schriftsätze elektronisch bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft Hamburg einreichen (wir berichteten). Zudem sei länderübergreifend intensiv an der Entwicklung der Software für die elektronische Aktenführung gearbeitet und die notwendige Server-Infrastruktur aufgebaut worden. Zum Entwicklungsverbund eIP gehören neben Hamburg Bayern, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2026. Für Hamburg soll die neue Anwendungssoftware laut der Justizbehörde aber bereits ab dem Jahr 2021 schrittweise ausgerollt werden. Ab 2022 würden durch die gesetzliche Nutzungspflicht zum elektronischen Rechtsverkehr bereits etwa Zweidrittel aller Schriftsätze elektronisch eingereicht werden.
Justizsenator Till Steffen sagt: „Die elektronische Akte wird das Gesicht der Justiz grundlegend ändern. Sie steht für unsere moderne und papierlose Zukunft. Sie ermöglicht ein deutlich effizienteres und flexibleres Arbeiten bei Gericht und in der Staatsanwaltschaft. Schnelleres und einfacheres Durchsuchen von Texten, gleichzeitiges Arbeiten mehrerer Personen mit derselben Akte und bessere Möglichkeiten für Homeoffice sind nur einige der Vorteile. Die Justiz wird durch sie ein moderner Arbeitgeber, der mit Anwaltskanzleien und Unternehmen auf Augenhöhe agiert.“



Stichwörter: E-Justiz, E-Akte, eIP, Hamburg


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