E-AkteEinsatz im Bundeskanzleramt

[05.05.2021] Seit dem 19. April 2021 arbeitet auch das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit der E-Akte Bund, zunächst im Pilotbetrieb. Daraus sollen wichtige Erkenntnisse für die weitere Nutzung der E-Akte Bund in anderen Behörden gewonnen werden.

Seit dem 19. April 2021 arbeitet das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit der E-Akte Bund, zunächst im Pilotbetrieb, der schrittweise ausgeweitet werden soll. Die Pilotierung beginnt mit Nutzern aus der Fachadministration der E-Akte Bund, dem Haushaltsreferat und der Hauptregistratur im BKAmt. In den nächsten Wochen sollen weitere Nutzer hinzukommen.
Das BKAmt ist die erste Behörde, die Dokumente mit dem Geheimhaltungsgrad „Verschlusssachen – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) in der E-Akte Bund auf der Bundescloud verarbeitet. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums (BMI), das für die E-Akte Bund verantwortlich ist, wurde damit ein wesentlicher Meilenstein der IT-Konsolidierung des Bundes erreicht. Zudem solle mit der Pilotierung die spätere Nutzung in weiteren Behörden der Bundesverwaltung erleichtert werden. Darüber hinaus soll das BKAmt den mobilen Zeichnungsclient der E-Akte Bund pilotieren und hier wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung und den Roll-out in der Bundesverwaltung liefern.
Für die Vorbereitungen stand das BKAmt in enger Abstimmung mit dem BMI, dem Betreiber ITZBund sowie der Herstellerfirma Fabasoft. Für die weitere Nutzung der E-Akte Bund durch andere Behörden sollen die Erfahrungen des Projektteams genau dokumentiert werden. Der Start im BKAmt sei daher auch für das Gesamtprojekt ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung der E-Akte Bund in der Bundesverwaltung.





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