ThüringenEinführung der E-Akte in der Strafjustiz
Als erste Staatsanwaltschaft in Thüringen hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen die E-Akte in Betrieb genommen. Ab sofort werden dort alle elektronisch von der Polizei übermittelten Akten digital weiterbearbeitet. Den Auftakt machen die Verfahren, die von der Polizeiinspektion Eichsfeld übersandt werden. Dies berichtet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Justizministerin Doreen Denstädt sieht in der Einführung der E-Akte einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen und zukunftsfähigen Strafjustiz. Denstädt lobte zudem die bisherigen Fortschritte, die im Rahmen des Projekts eJustice Thüringen erzielt wurden.
Bis Ende 2025 soll die E-Akte flächendeckend in allen Justizbereichen Thüringens eingeführt sein, wie gesetzlich vorgeschrieben. „Wir werden diesen Termin halten und damit unsere gesamte Justiz effizienter, transparenter und zukunftssicher machen,“ bekräftigte die Ministerin. Der Einsatz der E-Akte ermögliche es, Strafakten ab sofort direkt digital von der Polizei zu empfangen und weiterzuverarbeiten. Dies markiert den Beginn einer umfassenden Digitalisierung der Strafjustiz.
Landesweite Umstellung
Der Start in Mühlhausen ist Teil eines landesweiten Umstellungsprozesses. Bereits seit Juni 2022 sind die Landgerichte und das Oberlandesgericht mit der E-Akte ausgestattet, und im Januar 2023 wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgreich umgestellt. Auch die Sozial- und Arbeitsgerichte haben inzwischen E-Akten eingeführt, und die meisten der 23 Thüringer Amtsgerichte arbeiten bereits digital. Die vollständige Einführung der E-Akte an den Thüringer Amtsgerichten wird bis Ende November 2024 abgeschlossen sein.
Diese flächendeckende Umstellung in allen Justizbereichen Thüringens soll die Arbeitsprozesse der Gerichte modernisieren und langfristig beschleunigen.
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