OZG-UmsetzungEin persönlicher Blick von Außen – Teil I
Damit ich mit dem folgenden Text nicht falsch verstanden werde, eine Würdigung vorweg: Viele großartige, kluge, motivierte Menschen arbeiten an der Digitalisierung von Staat und öffentlicher Verwaltung in Deutschland. Und sie haben schon großartige, wunderbare Lösungen kreiert. Dabei sind sie innovativ und vor allem hochgradig widerstandsfähig. Denn wer in einem System, das bis heute in vielen Wesenszügen traditionell, hierarchisch und behäbig ist, das Energielevel hält, immer wieder Veränderungen anstößt und andere dafür zu gewinnen versucht, ständig Neues lernt und das Gelernte anwendet, ist ein Überzeugungstäter der Digitalisierung im besten Sinne. All diesen fabelhaften Menschen steht vor allem eines zu: Der Dank für ihren Elan! Alle reden vom Brennglas Seit Beginn der Corona-Pandemie hat eine Metapher Hochkonjunktur: das Brennglas – also die Bündelung eines bestimmten Mediums in einem sich erhitzenden Punkt. Zu den mit diesem Bild belegten Phänomenen gehört auch die Digitalisierung: der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheits- und des Bildungswesens. Im Frühjahr 2020 sprachen viele vom Brennglas – doch sind die Brände inzwischen gelöscht? Nicht im Geringsten. Aus dem Rauch hat sich mancherorts ein Schwelbrand oder gar ein Brand entwickelt – sichtbar vor allem im Gesundheits- und im Bildungswesen. Viel zu wenig geschieht, und wenn etwas geschieht, geschieht es viel zu langsam. Im Folgenden soll es nun um die Digitalisierung der Verwaltung im Allgemeinen und vor allem um das Onlinezugangsgesetz (OZG) gehen. Der Blick richtet sich dabei auf eine Verwaltung, die in Krisen besonders gefordert ist, aber auch in ruhigen Zeiten den Anschluss an die Zukunft sucht und finden muss. Oder anders formuliert: Brennglas auf die Digitalisierung der Verwaltung, die mit dem OZG einen gewaltigen Schub erleben soll. Von Reifegraden und Nachnutzungen Mit einem Blick auf das so genannte OZG-Dashboard gehen einem die Augen über: Bereits mehr als die Hälfte der magischen 575 Verwaltungsleistungen sind „verfügbar“ (Anmerkung am Rande: auch Ende Februar 2021 wird hier noch der Stand von 11/2020 ausgewiesen). Schaut man genauer hin, wird deutlich, was Verfügbarkeit überhaupt bedeutet – nämlich, dass die Leistung in mindestens einer Verwaltung online verfügbar ist. Noch erkenntnisreicher: „Online“ bedeutet hier, dass die Leistungen „in Deutschland digital beantragbar“ sind. Und: „Zahlreiche Leistungen davon wurden schon vor Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes digitalisiert, durch einzelne Projekte von Bund, Ländern und Kommunen“, heißt es im OZG-Dashboard. So sieht also das Ergebnis des seit drei Jahren beschworenen Digitalisierungsschubs aus: Es reicht aus, wenn in einer Verwaltung ein Formularassistent für eine Leistung – wahrscheinlich Hund anmelden oder Anwohnerparkausweis beantragen – vorhanden ist. Und schon wird ein Haken drangemacht. Eine überaus erschütternde Bestandsaufnahme weniger als zwei Jahre vor Fristende. Zum Jubeln besteht jedenfalls kein Anlass. Dieser Eindruck bestätigt sich, wenn man den Umsetzungsstand auf der aufschlussreichen, kritischen Internet-Seite ozg.verdrusssache betrachtet. Dabei handelt es sich um ein Produkt etwa der Bloggerin Lilith Wittmann. Es stammt also aus der Feder der Zivilgesellschaft – und zeichnet ein ganz anderes Ergebnis als das des OZG-Dashboards. Das Bejubelte in die Fläche bringen, aber wie? Der Elan, die Euphorie aller Beteiligten in den Digitalisierungslaboren ist bemerkenswert und spricht für diejenigen, die sich über – endlich! –neue Methoden und schnelle Erfolge freuen. Offensichtlich ist aber nicht erst seit gestern, dass die dort produzierten kreativen Ansätze keineswegs sehr schnell in fertige und auch noch von anderen nachnutzbare Lösungen überführt werden können. Nicht nur der Normenkontrollrat weist darauf hin, dass eine „Gesamtstrategie zur Nachnutzung und Flächendeckung, die über Gemeinschaftsentwicklungen hinausgeht“, weiterhin aussteht. Auch einigen Landes-CIOs bereitet die Nachnutzung explizit Bauchschmerzen. Solange jedes Bundesland und jede Kommune ihre speziellen Sonderlocken in die Online-Dienste einbauen will und kann, wird die Nachnutzung sich als eigentlicher Flaschenhals erweisen – und zur Sisyphosaufgabe des OZG. Und so lange sich zwei wichtige Punkte des angekündigten Servicestandards – offene Schnittstellen und offener Quellcode – nicht vollends durchgesetzt haben, ist auch die Implementierung neuer Lösungen in gewachsene IT-Infrastrukturen auf Länder- oder Kommunalebene wahrhaft keine triviale Angelegenheit. Wo bleibt der Überblick? Völlig offen bleibt, wie eine weitere Anforderung des Servicestandards erfüllt werden soll. „Die Wiederverwendung von vorhandenen digitalen Angeboten oder ihren Bestandteilen wird geprüft, bevor eine neue Komponente geplant und realisiert wird“, heißt es in den Definitionen. Alle bisherigen Versuche, einen Überblick über die – teils wundervollen – E-Government-Lösungen vor allem einzelner Kommunen zu bekommen, sind jämmerlich gescheitert. Auf welche Weise dies jetzt unter Zeitdruck und in der Verantwortungsverteilung zwischen den Ländern bewerkstelligt werden soll, bleibt genauso unklar wie die Frage danach, wer denn die Transparenz herstellen soll. Es wird vermutlich wie immer laufen: Leistungen aus dem Katalog der 575 werden neu gebaut und implementiert. Etwa der Bewohnerparkausweis, der sich im Herbst 2020 in Baden-Württemberg in der Beta-Phase befindet, obwohl der Bewohnerparkausweis seit Jahren zu den beliebtesten Online-Diensten großer Kommunen gehört. Nicht unterschätzen darf man außerdem den Stolz der Kommunen auf eigene digitale Lösungen, die sie jetzt durch Lösungen ersetzen sollen, die nach dem Einer-für-Alle-Prinzip entwickelt wurden. Vorhersehbarerweise wird es Widerstand geben: von der Fachseite, von den IT-Dienstleistern, vermutlich sogar von den Nutzerinnen und Nutzern. Wie dieses Hindernis beseitigt werden kann, ist eine der zahlreichen ungeklärten Fragen. ELFE ist großartig, aber muss die Umsetzung drei Jahre dauern? Bei Twitter konnte man neulich in strahlende Gesichter schauen: Im Rahmen eines virtuellen Freudenfestes prosteten sich die Haupttreiber von ELFE zu. Im Dezember 2020 tritt das Digitale-Familienleistungen-Gesetz in Kraft, das die Implementierung von ELFE nun auch rechtlich ermöglicht. Dabei war der rechtliche Anpassungsbedarf schon Ende 2017 erkannt und artikuliert. Jetzt, drei Jahre später, kann der IT-Planungsrat in die Umsetzungsplanung gehen und die Nachnutzung der Prototypen konkretisieren. Gemeldet wurden dem NKR zufolge inzwischen mehr als 40 rechtliche Änderungsbedarfe – bei der bisherigen Geschwindigkeit ist die deutsche Verwaltung noch in zehn Jahren mit einer Umsetzung des OZG befasst, die nicht nur schicke Formulare kennt, sondern reformierte oder gar neu gestaltete Prozesse im Sinne der Adressaten. Kreativ, agil und innovativ – diese Eigenschaften muss auch der Gesetzgeber in der Ära der Digitalisierung entwickeln!
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