SachsenE-Klausur im ersten juristischen Examen
Sachsen war eines der ersten Bundesländer, das bereits 2021 die elektronische Klausurbearbeitung in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung einführte. Mit Erfolg: Zuletzt entschieden sich alle Prüflinge, die schriftlichen Aufsichtsarbeiten am Laptop zu verfassen. Nun soll dieser Erfolg ausgebaut werden. Ab Februar 2025 wird die elektronische Klausurbearbeitung auch im schriftlichen Teil der Staatlichen Pflichtfachprüfung angeboten. Damit schaffe Sachsen ein einheitliches, modernes Prüfungsformat für beide juristischen Staatsprüfungen, so das Staatsministerium der Justiz.
Justizministerin Katja Meier betont: „Mit dem elektronischen Examen in der Staatlichen Pflichtfachprüfung vervollständigen wir unser durchgängig digitales Prüfungsangebot. Dies ist ein weiterer bedeutender Meilenstein in der Digitalisierung der sächsischen Justiz. Aufgrund der positiven Erfahrungen in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung können wir den Studierenden eine sichere Prüfungsumgebung bieten und erwarten auch hier großen Zuspruch für die E-Klausur. Die Digitalisierung der juristischen Ausbildung stärkt die Attraktivität des sächsischen Justizstandortes.“
Mehr Komfort und Fairness für die Prüfungen
Bisher mussten angehende Juristinnen und Juristen sechs fünfstündige Klausuren handschriftlich verfassen. Mit der E-Klausur profitieren sie von schnellerem Schreiben, Schonung der Hand und besserer Strukturierung der Inhalte. Auch die Prüferinnen und Prüfer sehen Vorteile, vor allem in der besseren Lesbarkeit und der einfacheren Korrektur. Zusätzlich erhöht die elektronische Klausur die Objektivität der Bewertung, da Handschrift und Lesbarkeit keine Rolle mehr spielen. Diese moderne Prüfungsmethode spiegelt zudem die Praxis wider, da in der Berufswelt fast alle Schriftstücke, wie Urteile und Anträge, digital erstellt werden.
Für die Klausurvorbereitung wurde in Zusammenarbeit mit der Juristenfakultät Leipzig ein Übungsportal eingerichtet, das es den Studierenden ermöglicht, Übungsklausuren direkt mit der Prüfungssoftware zu absolvieren. Bereits beim elektronischen Probeexamen im September 2024 nutzten 150 Studierende diese Möglichkeit. So wird eine umfassende Vorbereitung auf die E-Klausur gewährleistet. Die angehenden Juristinnen und Juristen können jedoch weiterhin frei wählen, ob sie ihre Prüfungsarbeiten digital oder handschriftlich anfertigen möchten.
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