Nordrhein-WestfalenE-Akte in Finanzämtern und Gerichten


[12.04.2023] In Nordrhein-Westfalen arbeiten künftig die Finanzämter sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit mit der elektronischen Akte.

In den 151 Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen wurde Anfang April 2023 die Einführung der elektronischen Akte in Zivilsachen abgeschlossen. 
Wie das Land mitteilt, ist damit ein weiterer Meilenstein bei der Einführung der E-Akte erreicht – und das weit vor der Frist am 1. Januar 2026. „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der nordrhein-westfälischen Justiz, dass die elektronische Akte schon jetzt in allen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt ist“, erklärte dazu Nordrhein-Westfalens Justizstaatssekretärin Daniela Brückner. „Das erleichtert die Arbeit innerhalb der Gerichte und die Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft. Diese guten Erfahrungen im Zivilbereich werden die weitere Einführung der elektronischen Akte in anderen Fachbereichen der Amtsgerichte zügig voranschreiten lassen.“
Das Land Nordrhein-Westfalen will zudem bis Ende dieses Jahres in allen knapp 130 Finanzämtern die elektronische Akte (E-Akte) und die elektronische Laufmappe (E-Laufmappe) einführen. Die Umsetzung erfolgt dabei nach so genannten Service-Desk-Kreisen (SD‑Kreise), wobei jeder der elf SD-Kreise zwischen 10 und 14 Finanzämter umfasst. Mit der Begleitung des Projekt- und Veränderungsmanagements hatte das Land im Jahr 2020 das Beratungsunternehmen PD beauftragt. Gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Ministerium der Finanzen, der Oberfinanzdirektion NRW, den Finanzämtern sowie den IT‑Dienstleistern IT-NRW und dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW unterstützte PD bei der Vorbereitung sowie der Einführung der E-Akte und E-Laufmappe in den Finanzämtern der Service-Desk-Kreise Essen und Marl. Dabei kam nach Angaben des Unternehmens erstmals ein von PD mitentwickeltes standardisiertes Roll-out-Vorgehen zum Einsatz.
Auf Basis dieses Vorgehens setzt die Oberfinanzdirektion NRW das Vorhaben seit Juli 2022 mit dem erfolgreichen Roll‑out in weiteren Service-Desk-Kreisen fort, um die Einführung der E-Akte und der E-Laufmappe in allen übrigen NRW‑Finanzämtern fristgerecht bis zum 31. Dezember 2023 abschließen zu können.





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