Schleswig-HolsteinE-Akte für die Sozialgerichtsbarkeit

[10.03.2021] Bis Ende 2025 muss die E-Akte flächendeckend an allen Gerichten in Deutschland eingeführt sein. In Schleswig-Holstein sollen die Sozialgerichte bereits im Laufe des Jahres 2021 auf die E-Akte umgestellt werden.

Die Sozialgerichtsbarkeit im Land Schleswig-Holstein wird auf die elektronische Gerichtsakte umgestellt. Dazu gaben Justizminister Claus Christian Claussen und die Präsidentin des Landessozialgerichts, Christine Fuchsloch zum 1. März 2021 den offiziellen Startschuss. Den Anfang macht laut dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz das Sozialgericht Schleswig, bis August 2021 sollen die Sozialgerichte Kiel, Itzehoe, Lübeck und das Landessozialgericht folgen. Bis Ende 2025 müssen alle Gerichte in Deutschland die E-Akte für Gerichtsverfahren eingeführt haben. Die schleswig-holsteinische Justiz sei ein Vorreiter bei der Digitalisierung, so Claussen.
Die Landessozialgerichts-Präsidentin Fuchsloch sieht in diesem Modernisierungsschritt eine Verbesserung der Verfahrensabläufe an den Gerichten. Medienbrüche durch die Einbindung elektronischer Eingänge in Papierakten würden vermieden. Und wenn die Rechtsstreitigkeiten dadurch schneller und effizienter erledigt werden könnten, komme dies auch den Rechtssuchenden zugute. Diese hätten künftig außerdem die Möglichkeit, digital Einsicht in Gerichts- und Behördenakten zu nehmen. Dadurch entfalle das zeitaufwendige Versenden der Akten. Zudem könnten alle Verfahrensbeteiligten zeitgleich in derselben Akte arbeiten.
Bei der Durchführung dieses großen Projekts mitten in der Corona-Pandemie soll der Gesundheitsschutz nicht zu kurz kommen. Darauf wies Christine Fuchsloch hin. Zusammen mit dem Ministerium sei alles getan worden, damit es zu keiner Gefährdung kommt und alle fachlich gut vorbereitet seien.





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