HessenE-Akte beim Finanzgericht
![Eine Frau und ein Mann in förmlicher Kleidung stehen vor einer holzgetäfelten Wand, im Hintergrund ein Wappen. Vorne sind mehrere rote Stuhllehnen zu sehen.](https://www.move-online.de/wp-content/uploads/2024/06/Hessen_E-Akte_Finanzgericht.jpg)
„Wir kommen auf dem Weg zur digitalen Justiz weiter voran“, sagt Staatssekretärin Tanja Eichner; hier mit dem Präsidenten des Finanzgerichts, Michael Knab.
(Bildquelle: HMdJ)
Das Hessische Finanzgericht in Kassel hat die Einführung der E-Akte erfolgreich abgeschlossen. Das geht aus einer Meldung des Justizministeriums hervor. Aus diesem Anlass besuchte Staatssekretärin Tanja Eichner das Gericht. „Mit dem Hessischen Finanzgericht sind nun grundsätzlich alle hessischen Fachgerichte auf die führende E-Akte umgestellt. Die hessische Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit arbeiten nun mit der E-Akte“, so Eichner. Die einzige Ausnahme bilde noch das Arbeitsgericht in Wiesbaden, so Eichner, bei dem aufgrund einer bundesweiten Zuständigkeit für Baukassenverfahren eine Sondersituation bestehe. Bei dem Arbeitsgericht Wiesbaden sei die Umstellung auf die E-Akte für Herbst 2024 geplant.
„Der Umstellungsprozess ist am Anfang für alle Beschäftigten eine große Herausforderung. Aber sie lohnt sich, wie mir die Besuche bei Gerichten zeigen, die schon seit einigen Monaten umgestellt sind und bei denen die Arbeit mit der E-Akte mittlerweile routiniert von der Hand geht“, sagte Eichner. Die E-Akte ermögliche eine parallele Bearbeitung der Gerichtsakten durch Serviceeinheit und Richter oder gar ein ganzes Richterkollegium, verkürze Postlaufzeiten und mache die Justizarbeitsplätze durch mehr Homeoffice-Möglichkeiten attraktiver. Zudem bilde sie die Grundlage für den künftigen Einsatz von Systemen Künstlicher Intelligenz, welche die Beschäftigten bei ihrer Arbeit noch besser unterstützen und Prozesse beschleunigen werden, so die Staatssekretärin.
Die E-Akte wurde beim Hessischen Finanzgericht zunächst rund vier Monate pilotiert und nach Gremienzustimmung dort zum 1. Juni 2024 als führende Akte angeordnet. „Die Einführung der E-Akte ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung des Hessischen Finanzgerichts und wird von den Beschäftigten des Gerichts mit großer Umsicht sowie konstruktiv getragen. Dass das Hessische Finanzgericht und seine Beschäftigten der Digitalisierung seit jeher offen und auch mit technischem Sachverstand gegenübertreten, hat nicht nur die erfolgreiche Pilotierung der E-Akte gezeigt. Das Finanzgericht führt unter anderem bereits seit 20 Jahren gerichtliche Videoverhandlungen durch“, ergänzte der Präsident des Finanzgerichts, Michael Knab.
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