Nordrhein-WestfalenE-Akte bei der Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Einführung der elektronischen Akte ist nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums die größte Umwälzung der Arbeitsabläufe in der Justiz der vergangenen 150 Jahre. Betroffen sind 226 Gerichte und Staatsanwaltschaften mit insgesamt mehr als 30.000 Anwenderinnen und Anwendern in ganz Nordrhein-Westfalen. Nun ist ein weiterer Meilenstein des Großprojekts erreicht: Mit Beginn der Pilotierung beim Landesarbeitsgericht Hamm am 1. Juni 2023 werden bei allen Arbeitsgerichten die Gerichtsakten elektronisch geführt. Damit ist die Arbeitsgerichtsbarkeit nach der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit die dritte Fachgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen, die vollständig mit der elektronischen Akte ausgestattet ist.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bereits im vollständigen Instanzenzug in allen Zivilsachen, also an sämtlichen 129 Amts-, 19 Land- und drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen, die elektronische Akte führend. Fortgeschrittene Pilotierungen laufen auch bei zahlreichen Gerichten in Betreuungs-, Familien-, Nachlass- und Mobiliarvollstreckungssachen und in Ordnungswidrigkeitenverfahren und werden – wie in weiteren Fachbereichen und auch der Sozialgerichtsbarkeit – kontinuierlich ausgeweitet.
Zur Vorbereitung des sicheren Betriebs der elektronischen Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit sind seit Anfang 2020 alle Daten und Anwendungen der Arbeitsgerichtsbarkeit in das justizeigene Rechenzentrum in Münster migriert. Im vergangenen Jahr wurden an den 30 Arbeitsgerichten des Landes 64.395 Rechtsstreitigkeiten in Urteils- und Beschlussverfahren anhängig gemacht und 65.093 Rechtsstreitigkeiten erledigt. 210 Richterinnen und Richter sind an den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten tätig.
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