ThüringenE-Akte an Amtsgerichten kommt
In Thüringen beginnt die Einführung der elektronischen Gerichtsakte an den Amtsgerichten. Den Anfang machte am 7. März 2023 das Amtsgericht in Stadtroda, danach sollen die Amtsgerichte in Bad Salzungen, Mühlhausen und Erfurt die E-Akte pilotieren. Das geht aus einer Meldung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hervor. Ab dem Einführungsstichtag sollen alle neu eingehenden Verfahren, zunächst im Bereich der Zivilverfahren, ausschließlich elektronisch geführt werden.
Nach dem elektronischen Zugang zu Gerichten und Staatsanwaltschaften, der nach dem Willen des Gesetzgebers zum 1. Januar 2018 zu ermöglichen war, ist auch die elektronische Aktenführung spätestens ab dem 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften bundesweit vorgeschrieben. Bislang verfügen zehn Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten, darunter alle vier Landgerichte, das Thüringer Oberlandesgericht (wir berichteten), alle Verwaltungsgerichte (wir berichteten) und das Sozialgericht in Gotha (wir berichteten).
In der zweiten Jahreshälfte sollen sieben weitere Amtsgerichte folgen, und zwar die Amtsgerichte Rudolstadt, Gotha, Sondershausen, Meiningen, Jena, Arnstadt (mit Zweigstelle Ilmenau) und Heilbad Heiligenstadt. Mit der Ausstattung der Amtsgerichte beginne eine spannende und herausfordernde Projektphase, sagte der Vizepräsident des Thüringer Oberlandesgerichts, Philip Redeker. Er sei optimistisch, dass durch die Bündelung aller Kräfte des Oberlandesgerichts, der Landgerichte und der Amtsgerichte die Einführung der elektronischen Akte gemeinsam gelingen und auch ein Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger entstehen werde. Die Amtsgerichte seien die erste und wichtigste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt bezeichnete die Pilotierung der elektronischen Akte an den Amtsgerichten als wichtigen Schritt bei der Digitalisierung der Justiz.
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