Luftfahrt-BundesamtDrohnenregistrierung in Sekunden
Seit Ende 2020 sind alle Betreiber von Drohnen und Modellflugzeugen, die 250 Gramm oder mehr wiegen oder beispielsweise mit einer Kamera ausgestattet sind, gesetzlich verpflichtet, sich zu registrieren. Bislang wurden die jährlich rund 115.000 Registrierungen zu einem Großteil händisch im Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bearbeitet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte bereits im Frühjahr die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Automatisierung dieses Prozesses angestoßen. Am 31. Oktober 2024 sind diese nun in Kraft getreten und ab sofort wirksam.
„Die Digitalisierung der Verfahren für Drohnenbetreiber und Fernpiloten ist ein Paradebeispiel für eine moderne und effiziente Verwaltung. Wir haben Prozesse automatisiert, die bisher bis zu zwei Wochen dauerten und nun in wenigen Minuten abgeschlossen werden können“, sagt Bundesminister Volker Wissing. Dies sei ein enormer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung selbst: Über 34.000 Arbeitsstunden würden durch die Digitalisierung pro Jahr eingespart. Angesichts des Fachkräftemangels müssten, wo immer möglich, automatisierte Verwaltungsprozesse eingesetzt werden, so der Minister.
Die Digitalisierung umfasst insbesondere die Drohnenregistrierung (UAS-Betreiberregistrierung) für natürliche Personen sowie die Ausstellung von Kompetenznachweisen A1/A3 für Fernpiloten. Neben den 115.000 UAS-Betreiberregistrierungen stellt das LBA pro Jahr rund 56.000 Kompetenznachweise A1/A3 aus. Diese können nun vollautomatisch bearbeitet werden, was die Verfahrensdauer von bis zu zwei Wochen auf wenige Minuten reduziert. Zugang zu den vollautomatisierten Prozessen bietet das Onlineportal des LBA.
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