BrandenburgDigitalministerium steht

[11.02.2025] Brandenburgs Ministerium der Justiz ist um den Bereich Digitalisierung erweitert worden. Damit bündelt das Land erstmals die Zuständigkeiten für Digitalisierungsfragen in einem Ministerium.

Brandenburg hat seit dem 1. Februar 2025 ein eigenes Digitalministerium. Das bisherige Ministerium der Justiz wurde um den Bereich Digitalisierung erweitert und trägt nun den Namen Ministerium der Justiz und für Digitalisierung. Wie das Ministerium jetzt mitteilt, werden damit erstmals die Zuständigkeiten für Digitalisierungsfragen in einem Ministerium gebündelt. Die im Ministerium eingerichtete Abteilung vier zu Digitalpolitik, E-Government und IT-Leitstelle sei unter anderem für die Koordinierung der Digitalstrategie Brandenburgs sowie die zentrale Koordinierung, strategische Planung und Steuerung des E-Government und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung zuständig. Neben der Konzeption und dem Management der ressortübergreifenden digitalpolitischen Gesamtstrategie, der Begleitung der Umsetzung der Landesstrategien für Künstliche Intelligenz und Open Data sowie der Registermodernisierung befasse sich die Abteilung auch mit der Steuerung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Insgesamt umfasse die neue Abteilung fünf Referate und insgesamt 58 Mitarbeiter.

Hintergrund der Umstrukturierung sei die Regierungsneubildung nach der Landtagswahl 2024, heißt es in der Pressemeldung des Weiteren. In diesem Zuge seien die Zuständigkeiten für die Bereiche der Digitalisierung vom Ministerium des Innern und für Kommunales, vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie von der Staatskanzlei zum Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg übergegangen. Auch die Zentrale Normprüfstelle wurde in die Abteilung zwei des Ministeriums integriert. Sie überprüfe Entwürfe von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften auf ihre Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie ihre Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Sie ergänze künftig die bisherige Zuständigkeit der Abteilung zwei zur Rechtsförmlichkeitsprüfung. Durch die Bündelung dieser beiden zentralen Stellen, die von anderen Ressorts vor dem Erlass entsprechender Vorschriften verpflichtend genutzt werden müssen, werde ihre Effizienz und Wirkkraft erhöht.

„Wir wollen, dass die Digitalisierung das Leben der Menschen im Land Brandenburg einfacher und besser macht“, erklärt der Minister für Digitalisierung, Benjamin Grimm. „Die Vereinigung der Bereiche digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung sowie KI- und Datenpolitik erschließt das volle Potenzial der digitalen Transformation für Brandenburgs Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft.“





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