Schleswig-HolsteinDigitalisierungsschub für die Verwaltung
Vorzeigeland bei der Digitalisierung will Schleswig-Holstein nach eigenem Bekunden werden. Das nördliche Bundesland beschleunigt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und hat die Eckpunkte für eine Landesdatenstrategie beschlossen.
Bis Ende 2022 will das Land alle Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes auch online zur Verfügung stellen. Schon jetzt werden zahlreiche solcher Dienste digital angeboten. Insbesondere in den letzten 100 Tagen sei eine signifikante Beschleunigung der Produktivsetzung von Online-Diensten auf dem Serviceportal Schleswig-Holstein gelungen, sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Grundlage dieses Fortschritts sei das Vorgehensmodell zur OZG-Umsetzung.
Damit die Kommunen in Schleswig-Holstein möglichst schnell und unkompliziert auf diese Angebote zugreifen können, wurde in Kooperation des Landes mit dem ITV.SH ein Online-Dienste-Shop entwickelt, in dem diese Services nun zur Mitnutzung angeboten werden. So könnten Kommunen sich Basis- und Online-Dienste zur eigenen Umsetzung des OZG bestellen und diese ohne großen Aufwand zum Teil ihrer Digitalisierungsstrategie machen. Bei Landeszuständigkeit würden die neuen Dienste direkt auf Serviceportalen produktiv gesetzt, so Schrödter. Einige der neuen Services sind EfA-Dienste für die Beantragung von Wohngeld, die künftig auch von anderen Ländern mitgenutzt werden können.
Kultur des Datenteilens schaffen
Die Landesregierung hat die Eckpunkte der im Juli 2022 vorgestellten Landesdatenstrategie nun beschlossen (wir berichteten). Damit will das Land Wettbewerbsvorteile für die Wirtschaft schaffen und die wissenschaftliche Forschung verbessern. Gleichzeitig solle die Verwaltung damit noch bürgerfreundlicher und effizienter werden. Die Verfügbarkeit von Daten sei eine wichtige Voraussetzung für die Digitalisierung und speziell den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Mit dem Offene-Daten-Gesetz und dem Open-Data-Portal (wir berichteten) habe das Land erste Schritte dafür getan. Mit der Landesdatenstrategie würden nun auch verwaltungsinterne Daten ressortübergreifend für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung nutzbar gemacht.
Das Land wolle alle Daten der öffentlichen Verwaltung kostenfrei und maschinenlesbar zur Verfügung stellen. Davon solle es künftig nur in begründeten Fällen Ausnahmen geben, so der Minister. Deshalb sollen neben den Datenschutzbeauftragten in allen Ressorts auch Datennutzbeauftragte ernannt und ein Kompetenzzentrum für Daten-Management gegründet werden. Insbesondere rechtliche Bedenken müssten ausgeräumt und Best-Practice-Beispiele für Datenbereitstellung und -analyse erarbeitet werden. Das Eckpunktepapier skizziert die verschiedenen Handlungsfelder – vom Kompetenzaufbau und Veränderungsmanagement über technische und organisatorische bis hin zu rechtlichen Fragen.
Eckpunkte einer Landesdatenstrategie für Schleswig-Holstein
https://www.schleswig-holstein.de
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