BayernDigitalgesetz verabschiedet
Der Bayerische Landtag hat am 20. Juli 2022 das Digitalgesetz des Freistaats beschlossen, laut Digitalministerium bundesweit das erste seiner Art (wir berichteten). Es schaffe erstmals rechtliche Rahmenbedingungen, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen zukunftsfähige digitale Angebote erhalten und diese sicher nutzen können.
Das von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach vorgelegte Gesetz (wir berichteten) enthält laut Ministeriumsangaben drei wesentliche Kernpunkte: Es legt erstens die allgemeinen Ziele und Grundsätze der Digitalisierung im Freistaat Bayern fest. Daran würden sich zukünftig die staatlichen Bemühungen orientieren. Es verankert zweitens die Digitalrechte von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen im Freistaat. Dazu gehört beispielsweise der Anspruch auf die Nutzung von digitalen Diensten im Austausch mit Behörden. Und schließlich soll es den Kommunen durch ein neues Kompetenzzentrum (Anstalt des öffentlichen Rechts) dabei helfen, ihren Bürgerinnen und Bürgern nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen anzubieten.
Gerlach sagt: „Unser bayerischer Anspruch ist es, den digitalen Wandel auch rechtlich voranzutreiben. Wir lassen die Digitalisierung nicht auf uns niederprasseln, nehmen die Zukunft nicht als gegeben hin, sondern gestalten sie aktiv mit. Den ersten Schritt haben wir mit unserer Hightech-Agenda getan, jetzt folgt das Digitalgesetz. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, damit alle Menschen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft.“
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