StudieDigitaler Nachlass

[19.02.2020] Mit der Nachlassregelung in digitalen Zeiten befasst sich eine Studie von Fraunhofer SIT und den Universitäten Bremen und Regensburg. Das Dokument beinhaltet Empfehlungen und Vorlagen für Vollmachten und letztwillige Verfügungen.

Mit dem Tod eines Angehörigen verbinden sich viele Nachlassregelungen: Verträge müssen aufgelöst, Konten und Mitgliedschaften gekündigt werden. Zuständig hierfür sind die Erben und Rechtsnachfolger. Den wenigsten Menschen ist dabei bewusst, dass sie auch für den digitalen Nachlass zuständig sind, der zum Vermögen eines Verstorbenen zählt. Zum digitalen Nachlass gehören etwa Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken, Online-Verträge mit Streaming-Diensten, der Bereich E-Banking und mögliche Guthaben bei Zahldiensten sowie digitale Abonnements bei Buchhändlern, Zeitungsverlagen und Newsletter-Diensten, aber auch digitale Güter wie gekaufte E-Books oder digitale Filme. Um all dies haben sich die Erben zu kümmern, die für die Rechte und Pflichten des Erblassers einstehen.
Im Januar 2020 ist eine Studie erschienen, die sich mit dem digitalen Nachlass aus rechtlicher und technischer Sicht beschäftigt. Erstellt wurde sie vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT und den Universitäten Bremen und Regensburg, gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. In der Studie werden Fragen des Verbraucherrechts, Erbrechts, Datenschutzrechts und des Urheberrechts behandelt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte: „Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Noch weniger Menschen machen sich Gedanken darüber, dass zum Vermögen auch der digitale Nachlass gehört. So kommt es, dass häufig hierfür keine Vorsorge getroffen wird.“

Empfehlungen und Vorlagen

Zur Vererbbarkeit von Nutzungsverträgen mit sozialen Netzwerken hatte der Bundesgerichtshof bereits im August 2018 festgestellt, dass das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch für den digitalen Nachlass gilt. Demnach rückt der Erbe auch hinsichtlich des digitalen Nachlasses vollständig in die Stellung des Erblassers auf. Doch was bedeutet das konkret für die von sozialen Netzwerken gesammelten Daten, für Vertragsbeziehungen und Nutzungsrechte? Bekanntlich räumen die AGB-Regelungen den sozialen Netzwerken umfassende Rechte zu Ungunsten der Verbraucher ein. Welche Möglichkeiten haben dann Erben, einen Zugriff auf die Daten zu erhalten oder deren Löschung zu veranlassen?
In neun Kapiteln behandelt die weitgehend lesbar und verständlich gehaltene 380-seitige Studie die Relevanz des digitalen Nachlasses und dessen Vererbbarkeit, geht auf die Möglichkeit von Vorsorgevollmachten ein, auf die Rechte an Daten seitens der Erben und zeigt Wege auf, wie Menschen zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen treffen können, indem sie selbst die Erben oder Begünstigten auswählen und deren Befugnisse bestimmen. Ein generelles Problem beim Erbantritt sind die Passwörter zu den verschiedenen Nutzerkonten, deren Zugänglichkeit beispielsweise durch Passwort-Manager oder Daten-Safes erleichtert werden kann. Hier gibt die Studie detaillierte Hinweise.
Ein weiteres Kapitel widmet sich den AGBs von PayPal, Skype, iTunes, Kindle, PlayStation sowie Facebook und macht Vorschläge, wie eine Stärkung der Verbraucher bezüglich ihres digitalen Nachlasses zu erreichen ist. Neben Empfehlungen für Erblasser und Erben sowie Vorsorgebevollmächtigte und Betreuer wartet die Studie auch mit Vorlagen für Vollmachten und letztwillige Verfügungen auf. Klar wird: Der digitale Nachlass ist ein zusätzlicher, nicht unkomplexer Bereich, mit dem man sich rechtzeitig beschäftigen sollte.

Helmut Merschmann




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