Rheinland-PfalzDigitale Unfalldaten aufnehmen
Fahrzeuge werden mit immer mehr Technik ausgestattet, und während der Fahrt werden Daten generiert, verarbeitet und gespeichert. Auch Entwicklungen im Zusammenhang mit dem autonomen und automatisierten Fahren sowie die Vernetzung von Fahrzeugen schreiten voran. Wie sich all das auf die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme auswirkt und welche Möglichkeiten das der Polizei bietet, hat Michael Ebling, Innenminister von Rheinland-Pfalz, jetzt vorgestellt. Insbesondere bei Verkehrsunfällen ohne klassische Spurenlage könnten die gespeicherten, digitalen Daten viele Informationen zum Unfallhergang liefern. Die Polizei Rheinland-Pfalz habe dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in den kommenden zwölf Monaten verschiedene Einsatzmöglichkeiten der Technik zur digitalen Verkehrsunfallaufnahme erproben wolle, sagte der Innenminister.
Zwei Teams mit unterschiedlichen Schwerpunkten
Die Bildung der Arbeitsgruppe „Fortentwicklung und Digitalisierung in der Verkehrsunfallaufnahme“ wurde im August 2022 vom Innenministerium in Auftrag gegeben. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich in zwei Teams mit unterschiedlichen Aspekten der digitalisierten Verkehrsunfallaufnahme. In der nun startenden Erprobung sollen beide Teams der AG in ihren jeweiligen Schwerpunktgebieten zum Einsatz kommen.
Das Unfallaufnahme-Team in Koblenz wird den gesamten objektiven Tatbefund bei schwersten Verkehrsunfällen aufnehmen; das Datensicherungsteam im Bereich der Polizeidirektion Bad Kreuznach wird sich auf das Auslesen der digitalen Daten aus dem Airbag-Steuergerät konzentrieren. Für die Erprobungsphase wurden beide Teams mit moderner Technik ausgestattet. Unter anderem kommen so genannte Crash-Data-Retrieval-Geräte zum Einsatz. Diese können unfallrelevante Daten aus dem Airbag-Steuergerät auslesen, darunter beispielsweise Informationen darüber, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war. Das Einsatzspektrum des Datensicherungsteams erstreckt sich auf alle Verkehrsunfälle mit Personenschäden sowie Unfälle mit erheblichem Sachschaden oder unklarer Beweislage.
Nach Ablauf der zwölfmonatigen Erprobungsphase soll im dritten Quartal 2024 eine Evaluation der Ergebnisse erfolgen, sodass die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit Ende 2024 abgeschlossen haben wird. Anlassbezogen kann laut Ministerium über eine Verlängerung der Erprobungsphase entschieden werden.
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