BrandenburgDigitale Transformation der Justiz kommt voran
Das Land Brandenburg berichtet über wesentliche Fortschritte, die es seit 2019 bei der Digitalisierung der Justiz erzielt habe. So ist der Aufbau des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz (ZenIT) abgeschlossen. Das ZenIT mit Sitz in Potsdam sowie vier Campusstandorten in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Neuruppin und Frankfurt (Oder) betreut nach Angaben der Website Digitales Brandenburg 75 Behörden beziehungsweise Gerichte und rund 5.500 Anwenderinnen und Anwender.
E-Akte nahezu flächendeckend
Die Einführung der elektronischen Akte in Brandenburg ist nahezu abgeschlossen. Laut „Digitales Brandenburg“ nutzen alle Landgerichte, das Brandenburgische Oberlandesgericht und 22 von 23 Amtsgerichten in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen die E-Akte. Seit Juli 2024 wird die E-Akte in Ordnungswidrigkeits- und Nachlasssachen in einer Pilotphase an acht Amtsgerichten eingesetzt. Eine flächendeckende Einführung in OWi-Angelegenheiten begann im September 2024, beim Oberlandesgericht ab November. Die Immobiliarvollstreckung wurde erfolgreich pilotiert; die Regeleinführung startet im November, Insolvenzsachen und Mobiliarvollstreckung folgen 2025. Auch die Einführung in Strafsachen läuft: Die Pilotierung der elektronischen Geldstrafenvollstreckung begann bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin, ein Roll-out ist bis Dezember 2024 vorgesehen. Seit Juni 2024 läuft die Pilotierung der E-Akte bei Fachgerichten, beginnend mit dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit soll parallel vorbereitet werden.
Ausstattung der Sitzungssäle
Als weiteres Digitalisierungsprojekt erfolgt seit 2022 die Ausstattung der Sitzungssäle in den Gerichten mit moderner Medientechnik – darunter Videokonferenzanlagen, Konferenzkameras, Großformatdisplays sowie eine zentrale Steuerung per Touchpanel. Damit sollen die mittlerweile flächendeckend an jedem Gerichtsstandort vorhandenen mobilen Videokonferenzanlagen abgelöst oder ergänzt werden. In Neuruppin und Potsdam seien insgesamt acht Säle mit der vollintegrierten Sitzungssaaltechnik versorgt worden. Die Ausstattung wird mit Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert, aus dem bis 2025 insgesamt 6,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis Ende 2025 soll überdies die Ausstattung der Gerichte mit WLAN abgeschlossen sein, um Verfahrensbeteiligten wie Rechtsanwälten und Sachverständigen den Zugriff auf ihre elektronischen Dokumente während der Verhandlung zu ermöglichen.
Weitere zukunftsweisende Projekte
Eine weitere Grundsatzentscheidung im Bereich der Digitalisierung wurde in dieser Legislatur mit der Festlegung von EUREKA-Fach.NET als einheitliches Fachverfahren für alle Fachgerichte getroffen. Ab November 2024 sollen alle Fachgerichte des Landes mit dem einheitlichen Fachverfahren arbeiten, um die technische und fachliche Betreuung zu erleichtern.
Das Interesse anderer Bundesländer an digitaler Normverkündung hat Brandenburg zur Gründung des Länderverbunds EL.NORM bewegt. In diesem Verbund, an dem zunächst Brandenburg und Hessen beteiligt sind, sollen die Entwicklung und Pflege des in Brandenburg genutzten elektronischen Verkündungssystems gemeinschaftlich vorangetrieben werden. Die Verwaltungsvereinbarung wurde Anfang Dezember 2023 vom Kabinett gebilligt und von beiden Ländern unterzeichnet; Brandenburg übernimmt das Verbundmanagement. Laut „Digitales Brandenburg“ haben Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits Interesse an einem Beitritt bekundet.
Zudem entwickelt Brandenburgs Justiz eine KI-Anwendung, um massenhafte Verfahren effizienter zu bearbeiten, die auf gleichen Sachverhalten basieren. Beim Amtsgericht Königs Wusterhausen soll die KI helfen, die Fluggastrechtsprechung zu analysieren, um Fälle effizienter zu bearbeiten. Die KI identifiziert dabei ähnliche Verfahren und unterstützt Richterinnen und Richter durch gebündelte Informationen. Das Justizministerium hatte die Vergabe der erforderlichen Dienstleistungen für Herbst 2024 angekündigt.
Ein Termin-Online-Buchungssystem wird gegenwärtig an vier Amtsgerichten (Bad Liebenwerda, Luckenwalde, Neuruppin und Strausberg) pilotiert. Dieses soll vor allem in Bereichen mit besonders hohem Bürgerterminaufkommen wie Nachlasssachen und Kirchenaustritten für Entlastung sorgen.
Videokonferencing: Verpflichtungsgesetz wird modernisiert
[11.11.2024] Einen Entwurf zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes hat das Bundeskabinett beschlossen. Ziel ist, förmliche Verpflichtungen für Verwaltungsbeschäftigte, die keine Amtsträger sind, digital und ohne Präsenztermin zu ermöglichen – zur Straffung und Vereinheitlichung des Verfahrens. mehr...
Baden-Württemberg: Zweite juristische Staatsprüfung wird digital
[08.11.2024] In Baden-Württemberg kann die Zweite juristische Staatsprüfung ab Dezember 2024 auch digital geschrieben werden. Auf der Landesmesse in Stuttgart konnten Interessierte die Hard- und Software der neuen E-Prüfung bereits vorab testen. mehr...
BMJ: Bessere Übermittlung von E-Akten
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Thüringen: Einführung der E-Akte in der Strafjustiz
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Baden-Württemberg: Elektronischer Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof
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Hessen: E-Akte bei allen Fachgerichten
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Bayern: E-Akte in Nachlasssachen
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ARKTIS IT solutions: KI im Gerichtssaal
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