HessenDigitale Strategie zur Verwaltung

[17.08.2021] Das Hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung hat jetzt die Digitale Strategie Verwaltung Hessen 4.0 veröffentlicht. Darin werden in der Privatwirtschaft gängige Methoden auf die Verwaltung übertragen, um die Agilität und Zuverlässigkeit der Behörden zu steigern.
Hessen peilt die digitale Verwaltung 4.0 an.

Hessen peilt die digitale Verwaltung 4.0 an.

(Bildquelle: uhland38 / 123rf.com)

Die Strategie Digitale Verwaltung Hessen 4.0 (DVH 4.0) liegt jetzt vor. Wie das Hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung mitteilt, soll sie die Verwaltungsdigitalisierung entscheidend vorantreiben und die hessische Verwaltung innovativ weiterentwickeln. Die DVH 4.0 sei Teil der im Mai von der Landesregierung beschlossenen und von Digitalministerin Kristina Sinemus vorgestellten Strategiefortschreibung „Digitales Hessen – Wo Zukunft zuhause ist“. Darin seien die notwendigen Ziele und Handlungsansätze für einen erfolgreichen digitalen Fortschritt in Hessen bis 2030 beschrieben (wir berichteten).
„Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten von ihren Verwaltungen digitale Geschäftsprozesse mit zeitgemäßen und effizienten Abläufen. Daher soll die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen ähnlich einfach sein wie zum Beispiel Online-Bestellungen“, erläutert Digitalministerin Sinemus. „Mit der DVH 4.0 wollen wir aber nicht nur den Nutzen für die Kundinnen und Kunden der Verwaltung verbessern, sondern auch den Beschäftigten mittels neuer Technologie und vereinfachter Abläufe attraktive Arbeitsbedingungen bieten und die Kommunen bei der Weiterentwicklung zum digitalen Rathaus unterstützen. Denn auch bei der Verwaltungsdigitalisierung gilt unsere Maxime, dass Digitalisierung für und mit den Menschen erfolgen soll.“

Ambitionierte Zukunftsagenda für die Verwaltung

Laut Digitalministerium hat der CIO des Landes Hessen, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt, mit der DVH 4.0 eine ambitionierte Zukunftsagenda vorgelegt, in der auch einige neue Ansätze verfolgt werden. Denn bisher sei es in der Verwaltung nicht üblich gewesen, Nutzenversprechen in den Mittelpunkt einer Strategie zu stellen. Auch in der Privatwirtschaft gängige Methoden haben bei der Definition der Strategie Einzug gehalten und sollen dies ebenso bei Umsetzung und kontinuierlicher Fortschreibung tun. Unter anderem seien die Anforderungen an die Verwaltung neu überdacht und die Komplexität des Verwaltungshandelns transparent gemacht worden. „Natürlich bleiben die für die Verwaltung wichtigen Inhalte bestehen – hier gibt es keine zu erwartenden Änderungen am gesetzlichen Auftrag“, betont Staatssekretär Burghardt. „Jedoch geht es darum, wie die Agilität der Verwaltung gesteigert werden soll und wie ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit als innovativer, zuverlässiger und immer ansprechbarer Partner für die Kundinnen und Kunden gestaltet werden kann.“

Drei Prinzipien

Das Hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung berichtet, dass Verwaltungsvorgänge künftig nach drei Prinzipien erfolgen: In-One-Stop-Shops müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Dienstleistungen an einem Ort digital anstoßen und dann nichts weiter tun, bis der Verwaltungsprozess beendet sei. Dies könnte beispielsweise bei Adressänderungen greifen. In No-Stop-Shops werden Verwaltungsdienstleistungen sogar von der Behörde ausgeführt, ohne dass Bürgerinnen und Bürger sie in Gang setzen müssen. Gerade bei klar definierten Prozessen wie etwa der Geburt eines Kindes könnten die Anträge für Geburtsurkunde und Kindergeld allein durch die Geburtsmeldung des Krankenhauses oder des Arztes erfolgen, ohne weiteres Zutun der Eltern. Um diese Elemente effizient umsetzen zu können, sei die Realisierung des Once-Only-Prinzips ein zentrales Element. Grundidee sei, dass Bürgerinnen und Bürger den Behörden bestimmte Informationen nur noch einmal mitteilen. Für künftige Interaktionen können die Informationen – mit Einverständnis der Antragstellenden – wiederverwendet und zwischen Behörden ausgetauscht werden. Doppelarbeit entfalle sowohl für Antragstellende als auch Verwaltung. Gleichzeitig verbessere sich die Qualität der zur Verfügung stehenden Daten.
„Dies sind keine neuen Prinzipien, aber erst die konsequente Anwendung aller drei Prinzipien sowie der Einsatz von Open Data ermöglichen künftig den Einsatz von hybrider Verwaltung“, unterstreicht Patrick Burghardt. „Auch wenn wir die Verwaltungsabläufe stark digitalisieren wollen und eine proaktive Verwaltung anstreben, die rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres zur Verfügung steht, wird es auch weiterhin die Möglichkeit der traditionellen Antragswege geben.“ Darüber hinaus sei es selbstverständlich, dass Datenschutz, IT-Sicherheit, digitale Teilhabe und Barrierefreiheit eine sehr hohe Bedeutung zukomme. Zudem werde die DVH 4.0 kontinuierlich weiterentwickelt, um der hohen Innovation und Geschwindigkeit bei der Digitalisierung gerecht zu werden. Hierzu sollen weiterhin laufend alle Beteiligten eingebunden werden, wie es auch bei Ausgestaltung und Umsetzung der DVH 4.0 der Fall gewesen sei.



Stichwörter: Politik, DVH 4.0, Hessen


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