Gewerbe- und KörperschaftsteuerDigitale Bescheidzustellung in NRW

[19.07.2023] Ab sofort können in Nordrhein-Westfalen Gewerbesteuermess- und -Zerlegungsbescheide sowie Körperschaftsteuerbescheide direkt in ELSTER zugestellt werden. Es ist das erste Bundesland, in dem diese erweiterte digitale Bekanntgabe möglich ist.

In Nordrhein-Westfalen können jetzt neben den Einkommensteuerbescheiden auch die Gewerbesteuermessbescheide, Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide und die Körperschaftsteuerbescheide vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Wie die Landesregierung mitteilt, ist Nordrhein-Westfalen damit das erste Bundesland, das die erweiterte digitale Bekanntgabe für die Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide anbietet. Der digitale Bescheid kann von den Unternehmen direkt elektronisch abgelegt oder weiterverarbeitet werden. Der Weg von der Abgabe der Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt sei damit komplett digital möglich. Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 kann bei der elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung zudem die digitale Bekanntgabe des kommunalen Gewerbesteuerbescheids beantragt werden. Den digitalen Bescheid-Service für die kommunale Gewerbesteuer wollen viele Kommunen bis zum Jahresende für Unternehmerinnen und Unternehmer anbieten.
„Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil des alltäglichen Lebens und hilft dabei, notwendige Erledigungen einfacher, schneller und komfortabler zu machen – für Menschen wie für Unternehmen“, sagt Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen. „Mit der digitalen Zustellung der Bescheide bei Gewerbe- und Körperschaftsteuer geht Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einer digitalen Steuerverwaltung weiter voran und trägt maßgeblich dazu bei, ELSTER zu einem echten Online-Finanzamt auszubauen.“





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