NachnutzungDienst „W@ffenrechtliche Erlaubnisse“ in der Fläche

[10.12.2024] Der Onlinedienst für waffenrechtliche Erlaubnisse ist bundesweit verfügbar: In 80 Waffenbehörden von elf Ländern beschleunigt er Antragsverfahren erheblich. Bayern und das Saarland koordinierten die Entwicklung, den Betrieb übernimmt die AKDB. Ein weiteres Land plant nun die Einführung.

Das Umsetzungsprojekt für den EfA-Dienst „W@ffenrechtliche Erlaubnisse“ (kurz: eWaffe) hat kürzlich einen bedeutenden Fortschritt erzielt: Der dritte Meilenstein des Digitalisierungsprogramms Föderal – die Flächendeckung – wurde erfolgreich erreicht. Der Onlinedienst wurde im Rahmen der OZG-Umsetzung unter der Federführung des Freistaats Bayern und in enger Kooperation mit dem Saarland erfolgreich umgesetzt. Das berichtet das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf seiner Website zur Verwaltungsdigitalisierung. Das BMI hatte als federführendes Ressort die Umsetzung begleitet. Die technische Entwicklung und fortan der Betrieb des Dienstes sollen durch die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) erfolgen. Der Onlinedienst ist mittlerweile auf dem EfA-Marktplatz verfügbar und wird bereits von elf Bundesländern genutzt; ein weiteres steht kurz vor dem digitalen Vertragsabschluss. Der Dienst ist in 80 Waffenbehörden aktiv im Einsatz und somit flächendeckend in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ausgerollt.

Erhebliche Zeitersparnis

Seit Einführung des Dienstes wurden mehr als 7.300 Anträge digital bearbeitet, was die Arbeitsprozesse in den Waffenbehörden signifikant beschleunigt hat. Dies ermöglicht Waffenbesitzern eine rechtssichere Durchführung von Aktualisierungen, während die Waffenbehörden jederzeit über aktuelle Daten und übersichtliche Informationen verfügen. „Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen bringt greifbare Vorteile. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen haben wir die Papieranträge vollständig durch den Onlinedienst ‚W@ffenrechtliche Erlaubnisse‘ ersetzt und dadurch erheblich an Zeit gewonnen. Dank der nahtlosen Schnittstelle zum Fachverfahren und der Integration mit der E-Akte dauert die Bearbeitung eines Antrags auf eine Waffenbesitzkarte jetzt nur noch rund zehn Minuten statt wie bisher bis zu einer Stunde“, berichtet Sonja Sander vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen.

Weitere Entwicklung im Fokus

Die Weiterentwicklung des Onlinedienstes soll weiterhin eine zentrale Aufgabe bleiben. So waren im Rahmen eines kürzlich durchgeführten fachlichen Workshops Vertretende der nachnutzenden Waffenbehörden eingeladen, um die strategische Roadmap für die technische und fachliche Weiterentwicklung zu besprechen. Darüber hinaus hat der Steuerungskreis des Onlinedienstes zum zweiten Mal getagt, um die nächsten Schritte und behördlichen Anforderungen zu beauftragen. Um die Aufgabenbereiche und die unterschiedlichen Akteursgruppen koordinieren zu können, hat zudem das umsetzende Bundesland Bayern eine Leitstelle eingerichtet, die den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung der OZG-Leistung eWaffe steuert und verantwortet.



Stichwörter: Panorama, AKDB, Fachverfahren, OZG


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