Baden-WürttembergDie E-Akte ist da
In Baden-Württemberg können nun alle Gerichte mit der vollelektronischen Gerichtsakte arbeiten.
v.l.: Jörg Müller, Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe; Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges; Dr. Michael Stauß, Präsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen
(Bildquelle: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg)
Mit dem Startschuss am Amtsgericht St. Blasien, dem kleinsten Gericht Baden-Württembergs, sowie an den Amtsgerichten in Bad Säckingen und Schönau ist die ordentliche Gerichtsbarkeit, die in Baden-Württemberg zwei Oberlandesgerichte, 17 Landgerichte und 108 Amtsgerichte umfasst, in Zivilsachen nunmehr vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Baden-Württemberg ist damit nach eigenen Angaben das erste Bundesland, in welchem eine flächendeckende Einführung der vollelektronischen Gerichtsakte umgesetzt wurde. Die Finanzgerichtsbarkeit im Land sei bereits seit 2018, die Arbeitsgerichtsbarkeit seit 2019, die Sozialgerichtsbarkeit seit 2020 und die Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2022 vollständig mit der elektronischen Akte ausgestattet (wir berichteten). Gemeinsam mit der Landespolizei werde seit März 2022 zudem die Einführung der elektronischen Strafakte an den Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg pilotiert (wir berichteten).
Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges dankte allen Mitarbeitenden, die das Projekt über Jahre entwickelt und vorangetrieben hatten. „Die Einführung der E-Akte hier in St. Blasien markiert einen wichtigen Meilenstein, auf den wir hingearbeitet haben und den wir zum Jahresende 2023 exakt im Zeitplan erreicht haben“, so die Ministerin. „Das ist ein großer Schritt in Richtung einer digitalen und bürgerfreundlichen Justiz. Akten müssen nicht mehr in Papierform hin und her gesandt werden, die vollelektronische Aktenführung beschleunigt die Übermittlung und vereinfacht die Bearbeitung. Damit schaffen wir auch optimale Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz.“
Nächster Schritt: KI
Die ersten beiden Gerichte, die bundesweit mit der elektronischen Akte arbeiteten, waren das Landgericht Mannheim und das Arbeitsgericht Stuttgart, bei denen 2016 mit der Pilotierung begonnen worden war (wir berichteten). Inzwischen haben laut dem baden-württembergischen Justizministerium über 7.500 Mitarbeitende an 156 Justizdienststellen bereits rund 1,8 Millionen Verfahren vollständig elektronisch bearbeitet.
„Der Erfolg bei der Einführung der elektronischen Akte versetzt uns in die Lage, nun den nächsten Schritt zu gehen und KI-gestützte Assistenzsysteme in der Justiz aufzubauen“, gab Ministerin Gentges einen Ausblick auf künftige Entwicklungen. So sei das Land bereits dabei, eine Plattform zu entwickeln, welche Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) für die Justiz in ganz Deutschland nutzbar machen soll. Die IT-Systeme aller Länder und des Bundes sollen an die KI-Plattform angeschlossen und eine gemeinsame KI-Strategie festgeschrieben werden, damit bundesweit ein einheitlicher Rahmen für Justiz-KI entsteht. Aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz, welche die Länder und der Bund gemeinsam beschlossen haben, stehen hierfür bis 2026 Mittel in Höhe von elf Millionen Euro zur Verfügung.
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