BMIDie Bundestagswahl vor Desinformation schützen
Um Maßnahmen zum Schutz der vorgezogenen Bundestagswahl zu besprechen, hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der vergangenen Woche im Bundesinnenministerium (BMI) mit Vertreterinnen und Vertretern großer Social-Media-Plattformen und Digitalkonzerne, mit den zuständigen Bundesressorts und Sicherheitsbehörden sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen getroffen. Auch Bundeswahlleiterin Ruth Brand nahm an dem Gespräch teil. Die beteiligten Digitalkonzerne und Plattformbetreiber waren Google (YouTube), Meta (Facebook und Instagram), Microsoft, Tiktok und X. Im Fokus standen Maßnahmen gegen gezielte Desinformationskampagnen, die sich etwa auf den Wahlprozess oder Kandidierende richten, sowie gegen Hasskriminalität wie Morddrohungen. Zudem ging es um die Kennzeichnung politischer Werbung und von durch KI erstellten oder manipulierten Inhalten wie Deep Fakes.
Forderungen nach mehr Transparenz
„Die großen Internetplattformen tragen Verantwortung für das, was auf ihren Plattformen geschieht. Die Betreiber müssen sich an Recht und Gesetz halten, das in Europa demokratisch beschlossen wurde. Angesichts der aktuellen Diskussionen war es mir wichtig, genau hieran zu erinnern“, sagte Faeser. Die Prüfung von strafbaren Inhalten müsse verstärkt und dürfe nicht eingeschränkt werden. Straftaten wie Morddrohungen müssen schneller und konsequenter an Ermittlungsbehörden gemeldet und von den Plattformen gelöscht werden. Politische Werbung wie auch mit KI manipulierte Videos müssten kenntlich gemacht werden, so die Ministerin. Faeser forderte außerdem mehr Transparenz über die Algorithmen, damit diese nicht gefährliche Radikalisierungsprozesse insbesondere bei Jugendlichen befeuern.
Gesetzliche Regelungen
Die gesetzliche Grundlagen sind bereits vorhanden: Schon jetzt verpflichtet der Digital Services Act Plattformen (mit mindestens 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU) dazu, strafbare Inhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden sowie gegen die künstliche verstärkte Verbreitung oder sonstige technische Manipulation von Inhalten, etwa durch Bots oder Fake-Accounts, vorzugehen. Die Aufsicht zur Einhaltung dieser Vorgaben liegt bei diesen sehr großen Plattformen bei der EU-Kommission. Die Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte (TCO-Verordnung) enthält unter anderem die Verpflichtung, bestimmte terroristische Inhalte binnen einer Stunde nach behördlicher Aufforderung zu löschen. Derartige Entfernungsanordnungen erfolgen in Deutschland durch das BKA. Eine Verpflichtung zur Transparenz bei politischer Werbung wird durch die Verordnung (EU) 2024/900 geregelt, die allerdings erst zum 10. Oktober 2025 vollständig in Kraft treten wird.
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