VerwaltungscloudDen Neustaat gestalten
Cloud-Anwendungen sind aus vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Zentrale Funktionen wie Customer Relationship Management (CRM) und Enterprise Resource Planning (ERP) sind mittlerweile oft nur noch als Cloud-Anwendungen am Markt zu haben. Ebenfalls werden typische Client-Anwendungen wie Office zunehmend aus der Cloud angeboten. Auch eine moderne Verwaltung muss sich deshalb der Cloud-Technologie öffnen. Zum einen, um Bürgerinnen und Bürgern moderne Serviceleistungen anbieten zu können. Zum anderen, um selbst von den Vorteilen cloudbasierter Software-Lösungen zu profitieren. Dafür sind allerdings gewisse Voraussetzungen zu schaffen.
Cloud Computing beschreibt dabei sowohl die zentrale, serverseitige und geräteunabhängige Datenspeicherung als auch die effiziente und skalierbare zentrale Bereitstellung von Rechenkapazität bei externen Dienstleistern. Cloud-Anwendungen sparen daher Aufwand für Betrieb, Wartung und technischen Support und garantieren, dass stets die aktuelle Software-Version verfügbar ist. Die Deutsche Bahn etwa hat ihre eigenen Rechenzentren aufgelöst und ihre Anwendungen zu Cloud-Anbietern migriert.
Souveräne Verwaltungscloud als vordringliche Aufgabe
Dementsprechend ist Cloud Computing für Endkunden, den Mittelstand und große Konzerne attraktiv – und immer mehr auch für die öffentliche Verwaltung. Klar ist: Wie immer, wenn sensible Daten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen verarbeitet werden, legt die Verwaltung auf Datenschutz und Informationssicherheit größten Wert. Aus diesem Grund haben die Länder in verschiedenen Positionierungen bereits im Herbst 2021 klare Forderungen an den Bund gestellt.
Bayern und das Saarland wollen schnellstmöglich die Bereitstellung einer digitalen, souveränen Verwaltungscloud. Sie sollte als vordringliche Aufgabe in der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode des Bundestags umgesetzt werden. Sie soll Bund, Ländern und den Kommunen zur Verfügung stehen und im Sinne einer Multi-Cloud-Strategie bereitgestellt werden. Unter Multi-Cloud verstehen Bayern und das Saarland dabei eine zielorientierte Nutzung von Angeboten aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich und auch von vertrauenswürdigen Anbietern aus der Privatwirtschaft.
Selbst Cloud-Anbieter mit Angeboten oder Unternehmenssitzen außerhalb des Geltungsbereichs der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können dabei einbezogen werden. Voraussetzung ist die Einhaltung klar definierter Standards, die zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt wurden (so genannte rote Linien), und dabei vor allem die Trennung zwischen Cloud-Angeboten für die öffentliche Verwaltung und Public Clouds.
Drei Voraussetzungen sind zentral
Zentral erscheinen Bayern und dem Saarland hierbei drei Voraussetzungen für die Realisierung der digitalen Souveränität:
• Wechselmöglichkeit: Zur Vermeidung von Abhängigkeiten muss die öffentliche Verwaltung die Möglichkeit haben, frei und flexibel zwischen verschiedenen Anbietern und IT-Lösungen zu wechseln (Vermeidung von Lock-in-Effekten). Hierzu müssen Datenformate standardisiert sein und die Übertragung der Daten auf eine neue Plattform einfach möglich sein.
• Daten-Sicherheit und Datenschutz: Hierfür erstellt das BSI derzeit eine aktualisierte Handreichung für die öffentliche IT. Hyperscaler, die die roten Linien des BSI nicht überschreiten und den europäischen und nationalen Vorgaben entsprechen, sollen an Vergabeverfahren teilnehmen dürfen.
• Gestaltungsmöglichkeit: Die öffentliche Verwaltung muss in der Lage sein, die für sie entwickelte und bereitgestellte IT mitzugestalten – und dabei Anforderungen und Bedarfe gegenüber Anbietern nicht nur zu artikulieren, sondern auch durchzusetzen. Hierzu sind Wahlmöglichkeiten und ein echter Wettbewerb der Angebote erforderlich.
Alternative Angebote fördern
Dabei gilt, dass die Handlungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand maximiert werden, wenn Bund, Länder und Kommunen ihre Marktmacht durch gemeinsame Positionen und die Bündelung bei Beschaffungen gemeinsam ausüben. Darüber hinaus ist es aus Sicht von Bayern und des Saarlands zweckdienlich, nicht ausschließlich auf den privaten Markt zu setzen, sondern im Sinne einer nationalen Multi-Cloud-Strategie mithilfe gezielter Förderung alternative, nachhaltige und wettbewerbsfähige Angebote in Deutschland zu entwickeln. Eine solche Förderung muss zielgerichtet erfolgen und eine kritische Masse realisieren. Dazu kann einer solchen souveränen Verwaltungscloud auf Nachfrageseite der Vorrang gegeben werden, soweit die erforderlichen Funktionen abgedeckt werden können. Die Unterstützung von europäischen oder nationalen Alternativen leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Lock-in-Effekten.
Kommunen profitieren von vernetzten Ressourcen
Gerade kleine und mittelgroße Kommunen können von einer souveränen Cloud-Lösung erheblich profitieren. Die Herausforderungen bei der Bereitstellung von Rechenzentrumskapazitäten nehmen kontinuierlich und rasant zu. Insbesondere die IT-Sicherheitsvorfälle bei Kommunen, Universitäten oder weiteren öffentlichen wie privaten Einrichtungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, welch hohen Stellenwert die Absicherung von vernetzten Ressourcen einnimmt. Eine Zentralisierung der Ressourcen würde die einzelnen Kommunen in diesem Zusammenhang erheblich entlasten. Dadurch könnten deren IT- und Digitalisierungsfachkräfte die Fachreferate verstärkt durch Prozess-Know-how und innovative Lösungen für die Digitalisierung und Optimierung von Prozessen unterstützen. Die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland könnte somit deutlich beschleunigt werden.
Für Bayern und das Saarland ist klar: Unsere Landesverwaltungen wollen Schritt halten bei der Cloud. Wir wollen sie aktiv im Zusammenschluss von Bund, Ländern und Kommunen gestalten und leistungsfähige Optionen für die öffentliche Verwaltung auf den Weg bringen. Das gelingt uns am besten gemeinsam. Insbesondere die Bundesregierung ist hier in ihrer Vorbildfunktion gefordert. Unsere Zusage zur engagierten Mitarbeit und Mithilfe steht.
https://www.stmd.bayern.de
Dieser Beitrag ist im Titel der Ausgabe Februar 2022 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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