Nordrhein-WestfalenCyber-Sicherheits-Pakt für Hochschulen

[15.02.2024] An Hochschulen benötigen zahlreiche Nutzer Zugriff auf die IT, die dadurch schwierig abzusichern ist. Im Land Nordrhein-Westfalen sollen nun befristete und unbefristete Stellen für mehr Cyber-Sicherheit geschaffen werden. Auch in die Schulung fließen Landesmittel.

Mit einer Vereinbarung zur Cyber-Sicherheit hat Nordrhein-Westfalen als erstes Land für alle Hochschulen und das Hochschulbibliothekszentrum (hbz) Mindeststandards für die Informationssicherheit festgeschrieben. Wie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes meldet, werde es dafür dauerhaft Mittel in Höhe von 4,7 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Damit sollen zusätzlich 66 Stellen für die Cyber-Sicherheit geschaffen werden. Hinzu kommen für den Vertragszeitraum von 2024 bis 2027 weitere 30 Millionen Euro für befristete Stellen und die Beauftragung externer Beratungsunternehmen. „Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind die Attacken auf digitale Infrastrukturen von Unternehmen, Behörden und Hochschulen deutlich angestiegen“, sagt die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Ina Brandes. Mit der Vereinbarung zur Cyber-Sicherheit werde die IT- und Cyber-Sicherheit an den Hochschulen des Landes auf verschiedenen Ebenen gestärkt. Dazu zählten technische Vorkehrungen, Schulung der Anwenderinnen und Anwender und eine engere Zusammenarbeit der Hochschulen untereinander, so Brandes.

Mindest-Sicherheitsstandards für Hochschul-IT

Die Absicherung von IT-Systemen an Hochschulen ist aufgrund ihrer Größe, der Vielzahl der Zugänge und der unterschiedlichen Kompetenzen ihrer Nutzerinnen und Nutzer im Bereich Cyber-Sicherheit besonders herausfordernd. Mit der Vereinbarung zur Cyber-Sicherheit verpflichten sich die Hochschulen nun auf gemeinsame Mindeststandards für den Schutz der zentralen Rechenzentren und der Verwaltungs-IT. So sollen mögliche Einfallstore für Angriffe geschlossen und der Wiederaufbau der digitalen Infrastruktur nach einem Angriff schneller möglich sein, sodass Ausfallzeiten reduziert werden. Durch Maßnahmen wie etwa eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ‒ also die Nutzung von zwei unterschiedlichen Komponenten für die Anmeldung an Systemen und Netzwerken anstelle eines einzelnen Passworts ‒ soll der Zugriff auf sensible Daten noch besser geschützt werden.

E-Learning-Angebote für mehr Cyber-Sicherheit

Grundlage für die Vereinbarung zur Cyber-Sicherheit sind die IT-Grundschutz-Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese umfassen unter anderem auch Vorgaben zu Schulungen. Dabei können die Hochschulen auf die Angebote der Selbstlernakademie für mehr Cyber-Sicherheit zurückgreifen. Das Institut für Internet-Sicherheit der Westfälischen Hochschule und das Institut für die Digitalisierung von Arbeits- und Lebenswelten an der Fachhochschule Dortmund haben modulare Online-Schulungen zur Cyber-Sicherheit entwickelt. Diese konfrontieren die Teilnehmenden mit wirklichkeitsnahen Gefährdungslagen in ihrer digitalen Arbeits- und Alltagswelt. Die Erarbeitung dieses Angebotes hat Nordrhein-Westfalen mit 750.000 Euro finanziert, bis 2026 will das Land weitere 1,6 Millionen Euro für den Ausbau und die laufende Qualitätssicherung zur Verfügung stellen.

Bereits im Sommer 2023 hatte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit der Vereinbarung zur Informationssicherheit (VzI) die Einrichtung von Informationssicherheitsbeauftragten an den Hochschulen unterstützt. Hierzu hat das Land den Hochschulen und dem hbz dauerhaft jährlich 2,6 Millionen Euro für 32 Stellen bereitgestellt.





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