OZG-UmsetzungCorona-Überbrückung online beantragen

[13.07.2020] Kleine und mittelständische Unternehmen können beim Bund eine coronabedingte Liquiditätshilfe beantragen. Der entsprechende Antrag ist im Eilverfahren digitalisiert worden, sodass nun eine weitere Leistung aus dem Digitalisierungsprogramm der OZG-Umsetzung zur Verfügung steht.

Seit dem 10. Juli 2020 können kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, weitere Liquiditätshilfen beantragen. Anträge auf diese Überbrückungshilfe des Bundes lassen sich digital stellen. Damit steht laut dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ein weiteres Verfahren aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung. Der Antrag sei im Eilverfahren digitalisiert worden. „Vom Beschluss der Überbrückungshilfe bis zur Freischaltung des Online-Antrags sind nur rund drei Wochen vergangen“, berichtet Bundesinnenminister Horst Seehofer. „Ich habe zu Beginn der Corona-Pandemie angekündigt, dass wir die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen und dieses Versprechen halten wir. Das war nur durch gute und enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern möglich. Ich freue mich sehr, dass wir mit unserem Digitalisierungsvorhaben zügig vorankommen und damit denen das Leben erleichtern können, die besonders unter der Krise leiden.“
Die Online-Antragstellung erfolgt laut BMI über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Das BMI fördere die entsprechende Antragsplattform mit digitalen Fachverfahren in den Ländern als gemeinsames Bund-Länder-Projekt im Themenfeld Forschung und Förderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit finanziellen Mitteln. Dadurch werde ein bundesweit einheitlicher Online-Antragsprozess mit einer sicheren und medienbruchfreien Weiterleitung der Antragsdaten sowie einer schnellen Bearbeitung gewährleistet.
„Mit der Überbrückungshilfe haben wir es in einem gemeinsamen Kraftakt von Ländern und Bund geschafft, ein weiteres dringend benötigtes Instrument zu schaffen, das gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft, die Folgen der COVID19-Pandemie zu bewältigen“, sagt Hamburgs Senator für Wirtschaft und Innovation, Michael Westhagemann. „Mit dem volldigitalisiertem Antrags- und Bearbeitungssystem haben die IT-Entwickler ein gut handhabbares System geschaffen, über das die Hilfen schnell abgewickelt werden können, damit die Gelder auch zügig da ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Mein Dank gilt vor allem all denen, die im Hintergrund beim Bund, den Ländern und den IT-Dienstleistern unermüdlich daran gearbeitet haben, dass alles rechtzeitig unter Dach und Fach ist. Gemeinsam können wir die Folgen der wirtschaftlichen Probleme bewältigen.“



Stichwörter: CMS | Portale, Corona, OZG


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