DatenschutzkonferenzCheckliste für KI und Datenschutz

[07.05.2024] Die Task Force KI der Datenschutzkonferenz hat einen Leitfaden zum Thema KI und Datenschutz veröffentlicht. Im Fokus stehen Large Language Models (LLMs), die als Chatbots oder für andere Anwendungen eingesetzt werden.
Das Bid zeigt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

Unter der Federführung von Prof. Dr. Dieter Kugelmann wurde der Leitfaden zu Künstlicher Intelligenz erarbeitet.

(Bildquelle: LfDI / Andrea Schombara)

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat eine Orientierungshilfe veröffentlicht, die Unternehmen, Behörden und andere Organisationen bei der Auswahl und dem datenschutzgerechten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützen soll. Die Orientierungshilfe richtet sich insbesondere an Datenschutzbeauftragte und soll als praktische Checkliste dienen, heißt es in einer Pressemitteilung. 

Der Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf Large Language Models (LLMs), die als Chatbots oder für andere Anwendungen eingesetzt werden. Es werden jedoch auch andere KI-Modelle und -Anwendungen behandelt. Erarbeitet wurde die Orientierungshilfe von der Task Force KI unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann.

Kugelmann erklärt: „Wir wissen und erkennen an, dass Unternehmen und Behörden derzeit mit Hochdruck über den möglichen Einsatz von KI-Anwendungen nachdenken. In einem hochdynamischen Umfeld sind belastbare Einschätzungen jedoch schwierig. Zudem werden wesentliche Fragen zur Nutzung personenbezogener Daten für das Training von KI-Anwendungen von vielen Anbietern nicht transparent beantwortet. Auf der anderen Seite sollten innovative Lösungen auch durch KI möglich sein.“

Die Praxisnähe der Orientierungshilfe ermögliche es den Datenschutzverantwortlichen, Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Anwendungen zu konzipieren, zu beantworten und zu bewerten. Dabei werden wichtige Aspekte wie Zweckbindung, Transparenzpflichten, Betroffenenrechte und Ergebnisrichtigkeit beleuchtet. Anhand von Praxisbeispielen werden diese Kriterien entlang der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung diskutiert und Leitlinien für entsprechende Entscheidungen aufgezeigt.





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