Offene DatenBundesweites Open-Data-Ranking

[25.07.2024] Die Vorteile, die offene, strukturierte Daten für Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bergen, sind inzwischen altbekannt. Auch die Verwaltung selbst könnte von der Open-Data-Nutzung profitieren. Doch wie steht es wirklich um die Zugänglichkeit von Verwaltungsdaten? Das Ranking der Open Knowledge Foundation zeichnet ein differenziertes Bild.
Deutschlandkarte, Länder abgebildet in unterschiedlichen Violett-Tönen.

Die interaktive Auswertung des Open-Data-Rankings differenziert auch nach Ländern.

(Bildquelle: David Liuzzu, DeStatis/ CC-BY-SA)

Behörden auf allen staatlichen Ebenen – von der Bundes- bis zur Kommunalverwaltung – produzieren täglich eine Vielzahl von Informationen. Allerdings wird nur ein vergleichsweise geringer Anteil davon unter freien Lizenzen in offenen und maschinenlesbaren Formaten automatisiert bereitgestellt. Die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF) – unter anderem bekannt für Projekte wie Frag den Staat, Code for Germany und das Knowledge Hub für den Umgang mit offenen Verwaltungsdaten – hat eine Bestandsaufnahme des Status quo von Open Data in Deutschland vorgenommen und als deutschlandweites Open Data Ranking veröffentlicht. Dieses gehe „über das reine Datensätzezählen hinaus“, so die OKF. Dabei zeige sich, dass es innerhalb Deutschlands erhebliche Unterschiede in Bezug auf Open Data gibt. Während sich einzelne Bundesländer auch schon um Linked Data kümmern, fehlen bei anderen noch jegliche Grundlagen für die Datenbereitstellung.

Differenzierte Auswertung nach sechs Schwerpunkten

Das Land Nordrhein-Westfalen belegt nach Schleswig-Holstein und Berlin den dritten Platz und berichtet im Blog seines Datenportals Open.NRW umfassend über das Ranking. Dazu wurde demnach die Situation in Bund und Ländern anhand von sechs Kriterien bewertet. Dies sind

  • die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für Open Data,
  • der Rechtsanspruch auf Open Data,
  • die Datenportale, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der automatisierten Bereitstellung und des Abrufs von Daten,
  • der Stand der verfügbaren Daten im bundesweiten Datenportal GovData hinsichtlich Aktualität, Offenheit und Qualität,
  • die personelle und institutionelle Unterstützung für Open Data im Land,
  • die Aktualität und der einfache Zugriff auf Daten bei den Parlamentsdatenbanken.

Besonders gut hat Nordrhein-Westfalen in der Kategorie „Datenportal“ abgeschnitten, da mit Open.NRW ein zentrales Portal für das Bundesland vorhanden ist, das zudem über eine diskriminierungsfreie, umfassend dokumentierte Schnittstelle für die zuliefernden Stellen verfügt. Zudem hat das Land einen der besten Rechtsrahmen im bundesweiten Vergleich, jedoch keinen Rechtsanspruch (der in dem Ranking separat bewertet wurde). Im Mittelfeld liegt das Land bei der Ausstattung, da Nordrhein-Westfalen zwar über eine Beratungsstelle Open Data und Open-Data-Beauftragte in den Ressorts sowie grundlegende Unterstützungsangebote für Kommunen verfügt, nicht jedoch über Datenlabore.

Langsame Umsetzung von Open Data deutschlandweit

Trotz erfolgversprechender Initiativen einiger Länder zeigt ein Blick auf die Open-Data-Landkarte insgesamt, dass die Umsetzung bundesweit eher schleppend läuft. In den meisten Bundesländern gibt es laut der OKF keine oder nur eine rudimentäre Verrechtlichung von Open Data. Zudem seien zwar seit dem Jahr 2023 alle 16 Bundesländer offiziell Mitglied bei GovData, im selben Jahr hat ein Drittel davon aber keine neuen Daten bereitgestellt oder aktualisiert.

So stehen am hinteren Ende des Rankings etliche Bundesländer, für die Open Data weiterhin nur am Rande Thema ist. Als Beispiel nennt die Open Knowledge Foundation das Land Hessen. Dieses habe zwar 2023 ein Open-Data-Gesetz verabschiedet, in der Praxis ließen sich aber noch keine großen Veränderungen bei der Datenbereitstellung erkennen. Auch Brandenburg bleibt hinter den Erwartungen zurück – statt eines angekündigten Open-Data-Gesetzes gibt es wohl nur ein minimales Update für das E-Government-Gesetz.

Eine mögliche Ursache: Weder in einem Bundesland noch im Bund gibt es aktuell ein subjektiv-öffentliches Recht auf Bereitstellung von Daten. Auf Bundesebene stehe dieser Rechtsanspruch allerdings im Koalitionsvertrag, so die OKF. Dabei könne ein solcher Rechtsanspruch als Umsetzungsmotor dienen, um die notwendige IT- und Dateninfrastruktur für eine automatisierte Bereitstellung von Open Data zu schaffen. Für die Umsetzung dieses Rechtsanspruch will sich die Foundation weiter einsetzen.





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