NormenkontrollratBundesregierung zu optimistisch

[19.07.2021] Die Bundesregierung hat ihren Jahresbericht über den Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung vorgelegt. Die Stellungnahme des NKR fällt gemischt aus: Viele Chancen für mehr Bürokratieabbau blieben ungenutzt, ein Monitoring fehle.

Die Bundesregierung hat ihren Bericht zum Stand des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2020 beschlossen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat dazu bereits eine Stellungnahme abgeben – diese fällt gemischt aus. Laut dem NKR-Vorsitzenden Johannes Ludewig hat die Bundesregierung die Bedeutung der Verwaltungsdigitalisierung erkannt, konkrete Ergebnisse lassen jedoch weiter auf sich warten. Der Jahresbericht, so Ludewig, ließe ein detailliertes und aussagekräftiges Monitoring zum Stand der Digitalisierung der Verwaltung und der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vermissen. Zudem zeige sich die Bundesregierung mit den Ankündigungen zur OZG-Umsetzung bis Ende 2022 und des Abschlusses der Registermodernisierung bis Ende 2025 „reichlich optimistisch“. Es werde nicht nur eine effektivere Steuerung gebraucht, sondern auch flächendeckend ein bedeutend höherer Ressourceneinsatz, so Ludewig.
Beim Bürokratieabbau fällt die Bilanz des NKR noch kritischer aus. Es müsse seitens der Bundesregierung viel mehr getan werden, um die Wirtschaft für die Zeit nach der Corona-Krise nachhaltig zu entlasten, erklärt der NKR-Vorsitzende. Im Krisenjahr 2020 beschloss die Bundesregierung Gesetze und Verordnungen, die gemäß ihrer Darstellung den laufenden Erfüllungsaufwand um insgesamt über 340 Millionen Euro erhöht haben. Hinzu kam einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von über drei Milliarden Euro. Auf ein Bürokratieentlastungsgesetz hatte sich die Bundesregierung nicht verständigen können. Vielfache Vorschläge des NKR zum Thema hätten vorgelegen. Dennoch machten jüngste Ankündigungen nach Einschätzung des NKR Hoffnung – allen voran das Maßnahmenprogramm von Bund und Ländern für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung aus dem Jahr 2020 sowie das Maßnahmenpaket von 2021 mit der Ankündigung für ein Unternehmensbasisdatenregister. Es seien bereits Entlastungen für Bürger zu sehen, die zum Teil auf die Digitalisierung von Verfahren zurückgehen. Für die Verwaltung errechnete die Bundesregierung dagegen erheblichen Mehraufwand. Jetzt müssten „Taten folgen“, so Johannes Ludewig. Der NKR plädiert unter anderem für strukturelle Verbesserungen am Verfahren der ministeriellen Gesetzesvorbereitung, insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte und zeitlich angemessene Beteiligung an Regelungsentwürfen.





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