Mecklenburg-VorpommernBundesratsinitiative zur Gigabit-Strategie

[13.05.2022] Mecklenburg-Vorpommern stellt einen Antrag zur vorgesehenen Gigabit-Strategie des Bundes, wonach Ausbauvorhaben je nach Grad der Unterversorgung zu fördern sind. Mecklenburg-Vorpommern wendet ein, dass damit Länder „bestraft“ werden, die solche Gebiete bereits erschlossen haben.

Mecklenburg-Vorpommern will sich mit einem Antrag im Bundesrat zur Gigabit-Strategie des Bundes dafür einsetzen, eine flächendeckende verbesserte Breitband- und Mobilfunkversorgung mit höchster Priorität zu erreichen. Das Ziel der neuen Bundes-Gigabit-Strategie solle sein, Ausbaulücken – die so genannten Weißen Flecken – gänzlich zu schließen, insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Räumen, erklärte Innenminister Christian Pegel die zentrale Forderung der Bundesratsinitiative an den Bund. Das Kabinett in Schwerin stimmte dem Antrag bereits zu.
Der Bund habe im Rahmen seiner Gigabit-Strategie die Idee vorgestellt, Ausbauvorhaben bundesweit nach dem Maß der Unterversorgung zu priorisieren und auch die Fördermittel entsprechend zu verteilen. Dies würde zu einer Bestrafung der Länder führen, die – so wie Mecklenburg-Vorpommern – bereits unterversorgte Gebiete erschlossen haben, in denen privatwirtschaftliche Unternehmen auf absehbare Zeit keinen Breitbandausbau vornehmen. Es müsse unbedingt sichergestellt werden, dass Einschränkungen der Förderkulisse nur bei Vorliegen verbindlicher Ausbauzusagen der Telekommunikationsunternehmen vorgenommen werden, so Pegel über die Bundesratsinitiative. Weitere Bundesländer haben dafür bereits Unterstützung signalisiert, hieß es aus dem Landesministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.

Mecklenburg-Vorpommern profitiert von Förderung

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verfolgt seit Jahren das Ziel einer flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkversorgung und habe dies auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. In der Vergangenheit haben sich die Ausgaben für den geförderten Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern Jahr für Jahr deutlich erhöht. 2021 hätten die Landkreise und kreisfreien Städte für rund 225 Millionen Euro Bundes- und Landesfördermittel neue Glasfaserleitungen im Land gebaut. Das sei dreimal so viel wie 2019, betonte Pegel, um das Engagement des Nordostens in Sachen Breitbandausbau zu untermauern. Mecklenburg-Vorpommern profitiere umfangreich von den bisherigen Bundesförderprogrammen.
Die bisherigen Investitionen zeigten bereits Erfolge: Von Ende 2018 bis Mitte 2021 konnte die Landesregierung die Versorgung mit gigabitfähigen Netzen in dem nordöstlichen Bundesland mehr als verdreifachen: Mitte 2021 waren 53,3 Prozent aller Haushalte mit schnellem Internet von mindestens 1.000 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgt – 2018 waren es gerade mal 14,9 Prozent.

Förderentscheidungen transparent machen

Sollte der Bund eine Priorisierung der Förderung als unumgänglich betrachten, könne diese nur passgenau durch das jeweilige Land erfolgen, um das Ziel der flächendeckenden Versorgung im Land nicht zu durchkreuzen, so Pegel. Der Blick dürfe bei der Analyse der Versorgungssituation nicht nur auf die Bereiche gelenkt werden, die noch weniger als 30 Mbit/s aufweisen. Stattdessen müsste der Bund die Aufgreifschwelle mindestens an die schon geltenden 100 Mbit/s anpassen, um den bisherigen Ausbauerfolgen auch in Mecklenburg-Vorpommern Rechnung zu tragen. Für genaue Analysen der bestehenden Versorgung, die die Grundlage für zukünftige Förderentscheidungen bilden werden, bedürfe es einer einheitlichen und regelmäßig aktualisierten Datengrundlage, welche für die betroffenen Kreise als Zuwendungsempfänger unkompliziert einsehbar sein sollte, forderte der Minister.
Im Bundesratsantrag, den Mecklenburg-Vorpommern einbringt, wird auch gefordert, dass sich die Mobilfunknetzbetreiber – neben ihrem langsam an Fahrt aufnehmenden eigenwirtschaftlichen Ausbau – aktiv an den Ausbauprogrammen des Bundes und des Landes beteiligen. Mit der landeseigenen Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft unterstütze Mecklenburg-Vorpommern bereits die Erschließung von Gebieten, in denen bisher nicht einmal Sprachmobilfunk möglich sei und wo auch innerhalb der nächsten drei Jahre kein Ausbau geplant sei. Die Landesgesellschaft dürfe aber ihre Mobilfunkmasten nur errichten, wenn mindestens ein Unternehmen zusagt, diese auch zu nutzen, so Pegel, der sich an dieser Stelle deutlich mehr Druck auf die Unternehmen durch den Bund wünscht.





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