BREKOBund verpasst notwendige Reformen
Bis 2030 soll nach dem Willen des Bundes jeder Haushalt einen Glasfaseranschluss haben können. Dazu wird der Glasfaserausbau in Gebieten, in denen ein (eigen)wirtschaftlicher Ausbau unmöglich ist, gefördert. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den neuen Aufruf für die Gigabitförderung gestartet und auch das Verfahren angepasst.
Dazu äußert sich jetzt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) sehr kritisch. „Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verfehlt sein selbst gestecktes Ziel, die Gigabitförderung so anzupassen, dass die Zahl der Förderanträge und Markterkundungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgeht. Wir erleben hier gerade ein Déjà-vu: Auf Basis der neuen Regelung werden erneut tausende aufwendige Förderanträge gestellt, die der Bund ablehnen muss“, sagt Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros beim BREKO. Das BMDV habe versäumt, verbindliche Vorgaben zu machen, die sicherstellen, dass nur Kommunen Förderanträge stellen, die Aussicht auf Erfolg haben. Dann könnten sich alle anderen Kommunen darauf konzentrieren, optimale Rahmenbedingungen für den günstigeren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau zu schaffen, „statt stapelweise aussichtslose Förderanträge auszufüllen“. Stattdessen gebe das BMDV lediglich Empfehlungen. Zudem komme die sofortige Durchsetzung der weitreichenden Änderungen zu früh. Sinnvoller wäre es gewesen, dass die neue Rahmenregelung frühestens für Förderverfahren greift, die im kommenden Jahr starten.
Langfristige Perspektive für Kommunen fehlt
Der Verband kritisierte auch die Höhe der abgestellten Mittel: „Mit drei Milliarden Euro für neue Förderprojekte allein in diesem Jahr wird immer noch viel zu viel staatliches Geld in den Markt gepumpt.“ Eine langfristig angelegte, zielgerichtete Förderpolitik mit einer maximalen Fördersumme von einer Milliarde Euro pro Jahr würde den Glasfaserausbau insgesamt schneller voranbringen. Damit verbunden sein müsste die klare Perspektive für die Kommunen, dass diese Summe auch in den nächsten Jahren zur Verfügung steht. Nicht zuletzt wäre eine Reduzierung der Fördermittel mit Blick auf die Haushaltslücke 2025 eine spürbare Entlastung für den Bund. In den Beratungen zum Bundeshalt 2025 muss auch die Gigabitförderung auf den Prüfstand, betont der BREKO.
Unsicherheiten im Telekommunikationsmarkt
Dass die Dauer der Markterkundungsverfahren künftig dem Realisierungszeitraum der geförderten Ausbauprojekte entsprechen soll, sei ein wichtiger Schritt, um eine Verdrängung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus zu verhindern. Diese Dauer könne jedoch von den Kommunen in der Praxis nicht bestimmt werden, da sie nicht von vornherein absehbar ist. Statt einen Rahmen von drei bis sieben Jahren hätte das BMDV die durchschnittliche Dauer von Gigabit-Förderprojekten verbindlich als konkreten Zeitraum zugrunde legen sollen.
In den Bestrebungen des Bundes, künftig die Vorleistungspreise für geförderte Netze verbindlich festzulegen, sieht der BREKO eine Quelle „erheblicher Unsicherheiten im Telekommunikationsmarkt“. Erst kürzlich habe das Verwaltungsgericht Köln eine Festlegung von Vorleistungspreisen durch die Bundesnetzagentur kassiert.
Mit dem neuen Lückenschluss-Pilotprogramm setzt das BMDV dagegen einen wichtigen Impuls für eine bessere Verzahnung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Glasfaserausbau im Sinne eines flächendeckenden Ausbaus von Kommunen. Die dafür vorgesehenen Fördermittel von 500.000 Euro pro Projekt sind aber so niedrig angesetzt, dass fraglich ist, ob das Programm in der Praxis funktionieren wird. Bis zum Programmstart im Juni sollte diese Summe auf eine Million Euro erhöht werden, so der Verband.
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