ThüringenBürokratieentlastung macht Kommunen flexibler

[20.03.2024] Der Thüringer Normenkontrollrat hat seinen ersten Empfehlungsbericht zur Bürokratieentlastung speziell für Kommunen veröffentlicht. Dessen Ziel ist es, kommunalen Gebietskörperschaften Flexibilität zu verschaffen, um effizient und bürgerfreundlich zu arbeiten. Auch den Jahresbericht 2023 legte das Gremium vor.
Alle sieben Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Normenkontrollrats, Stand 2024.

Der Thüringer NKR hat nun zwei Berichte zum Bürokratieabbau vorgelegt.

(Bildquelle: NKR Thüringen)

Der Thüringer Normenkontrollrat (NKR) hat seinen ersten Empfehlungsbericht an die Thüringer Landesregierung übergeben, dieser befasst sich mit dem Bürokratieabbau durch Abbau belastender Normen für die Kommunen. Wie die Staatskanzlei des Landes mitteilt, beruht der Bericht auf einer Befragung von 80 kommunalen Gebietskörperschaften durch das Beratungsunternehmen Prognos sowie einer umfassenden Analyse derzeit geltender Standards und Verfahren auf kommunaler Ebene, die überholt oder überbürokratisch sein könnten.

„Durch den fortschreitenden demografischen Wandel wird es die Herausforderung der Zukunft sein, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in gleichbleibender Qualität durch erheblich weniger Personal zu erbringen. Dies kann nur dann gelingen, wenn die Aufgabenerfüllung immer wieder auf den Prüfstand gestellt wird. Durch die Überprüfung und Anpassung bestehender Standards können wir dazu beitragen, dass die öffentlichen Ressourcen optimal genutzt werden“, sagt der NKR-Vorsitzende Stefan Zahradnik. Der Staatskanzlei-Chef und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Benjamin-Immanuel Hoff, bezeichnete den Abbau bürokratischer Hürden als Daueraufgabe. „Der Empfehlungsbericht leistet hierbei einen wertvollen Beitrag, neue kreative Lösungsansätze zu finden“, so Hoff.

Überprüfung von Regelungsvorhaben

Der Thüringer NKR besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Landesregierung für vier Jahre berufen werden. Er hat die Aufgabe, die Landesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten der Bürokratievermeidung, des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu beraten und zu unterstützen. Ein Schwerpunkt der Prüfung des NKR liegt in der Bewertung der Folgenabschätzung von Regelungsvorhaben der Landesregierung bereits im Entstehungsprozess. Mit Blick auf die darin enthaltenen Vorgaben soll der NKR mögliche Folgen abschätzen und Vereinfachungsmöglichkeiten aufzeigen. Von Dezember 2022 bis Ende Dezember 2023 wurden 56 Regelungsvorhaben vorgelegt. Dabei hat der NKR zu knapp einem Drittel der Regelungen eigene Stellungnahmen oder Empfehlungen zu Vereinfachungsmöglichkeiten abgegeben. Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit des NKR bildet die Überprüfung der mit verschiedenen Lebenssachverhalten verbundenen Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.

Seine Studie zum Thema der Bürokratieentlastung durch Abbau kommunalbelastender Standards hat der NKR Thüringen im Rahmen seiner Prüfkompetenz nach Ziffer 2 Absatz 3 der Verwaltungsvorschrift zur Einsetzung eines Thüringer Normenkontrollrates (VV ThürNKR) durchgeführt. (sib)





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