TR DE-AlertBNetzA startet Beteiligungsverfahren

[19.08.2022] Im Februar 2023 soll der Cell-Broadcast-basierte Warnkanal DE-Alert verlässlich einsatzbereit sein. Damit die Warnmeldungen möglichst viele Endgeräte erreichen können, muss die Technische Richtlinie DE-Alert ergänzt werden. Den entsprechenden Entwurf hat die Bundesnetzagentur nun zur Konsultation veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt einen Entwurf zur Ergänzung der Technischen Richtlinie DE-Alert zur Konsultation veröffentlicht. „Die Bundesnetzagentur setzt sich dafür ein, dass der Cell-Broadcast-basierte Warnkanal DE-Alert spätestens im Februar 2023 verlässlich einsatzbereit ist“, erklärt BNetzA-Präsident Klaus Müller die Hintergründe der Konsultation. „Warnmeldungen sollen störungsfrei und verlässlich an möglichst viele Endgeräte, auch in Gebieten mit geteilter Infrastruktur, übermittelt werden können. Wir unterbreiten hierzu konkrete Vorschläge und stellen diese zur Diskussion mit den Beteiligten.“ Im Rahmen der Umsetzung der TR DE-Alert hat sich laut BNetzA herausgestellt, dass die Technische Richtlinie geringfügig ergänzt werden sollte. Das soll nicht nur die Alarmierung auf den Endgeräten in Gebieten mit zwischen den Netzbetreibern geteilter Infrastruktur sicherstellen. Die Überarbeitung soll auch dazu beitragen, dass die Warnmeldungen von möglichst vielen auch älteren Endgeräten empfangen werden können. Im Dezember 2021 wurden mit dem neuen Telekommunikationsgesetz und der Mobilfunk-Warn-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Cell Broadcast geschaffen. Die Bundesnetzagentur habe die Technische Richtlinie bereits im Februar 2022 veröffentlicht und stelle nun einen geringfügig ergänzten Entwurf zur Diskussion. Die Verbände der Mobilfunknetzbetreiber und Hersteller, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die von diesem benannten Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden und der Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik können sich bis zum 9. September 2022 zu den Ergänzungsvorschlägen äußern. Der zur Anhörung gestellte Entwurf sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht.





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