EU Data ActBitkom zum Abschluss der Trilog-Verhandlungen

[29.06.2023] Der europäische Data Act soll unter anderem den Datenaustausch zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand voranbringen. Die Einigung darüber in den Trilog-Verhandlungen seitens EU-Kommission, Europaparlament und dem Rat der Europäischen Kommission kommentiert Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.

EU-Kommission, Europaparlament und der Rat der Europäischen Union haben eine Einigung in den Trilog-Verhandlungen über den Data Act erzielt. Ralf Wintergerst, Präsident des Digitalverbands Bitkom begrüßt, dass der ursprüngliche Entwurf noch verbessert worden ist. Der Data Act müsse jetzt über die Ziellinie gebracht und dann in der Umsetzung Chancen maximiert werden. „Europa braucht eine funktionierende und im globalen Maßstab wettbewerbsfähige Datenwirtschaft“, sagt Wintergerst. „Mit dem Data Act kann es gelingen, den Datenaustausch zwischen Unternehmen und mit der öffentlichen Hand voranzubringen, und zwar über alle Branchen und Sektoren hinweg. Wir sollten die Weichen für eine Datenwirtschaft stellen, die auf gegenseitigen Nutzen ausgelegt ist. Damit könnten Deutschland und Europa zu echten Vorbildern in der Welt werden.“
Genau beobachtet werden müsse, ob – anders als befürchtet – Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausreichend geschützt werden. Insbesondere müsse vermieden werden, dass durch die Pflicht zum Teilen von Daten Geschäftsgeheimnisse in die Hände von Wettbewerbern oder weniger freundlich gesonnenen Ländern geraten. „Tritt ein solcher Fall ein, muss umgehend gegengesteuert und der Data Act nachgebessert werden.“ Erfreulich ist laut Wintergerst, dass beim Datenteilen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand der Fokus auf Daten ohne Personenbezug gelegt wird. Personenbezogene Daten müssen dagegen nur im Fall eines öffentlichen Notstands geteilt werden. „Offen bleibt leider im gesamten Data Act, was genau eine angemessene Kompensation beim Datenteilen ist“, meint der Bitkom-Präsident. „Hier bestehen rechtliche Unklarheiten. Rechtssicherheit ist aber Voraussetzung für eine funktionierende Datenwirtschaft, umso wichtiger ist jetzt eine durchdachte und konsistente Umsetzung des Data Act.“
Beim so genannten Cloud Switching, also dem Wechsel zwischen Cloud-Diensten unterschiedlicher Anbieter, sowie allgemein Datenverarbeitungsdiensten sei es in der Trilog-Verhandlung gelungen, deutlich nachzubessern. „Bitkom unterstützt das Ziel, den Anbieterwechsel im Cloud-Bereich zu erleichtern. Wir begrüßen, dass Cloud-Anbietern dabei im Wesentlichen nichts technisch Unmögliches abverlangt wird und mehr Rücksicht auf die Architektur der Dienste genommen wird. Gleichzeitig hätten wir uns bei den Fristen noch mehr Flexibilität gewünscht. Cloud Switching ist in der Praxis bei verschiedenen Services sowie den unterschiedlichen Standards, die nun entwickelt werden müssen, extrem komplex“, so Wintergerst abschließend.





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